Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 22.02.2022 | ö | beschließend | 15 |
Sachverhalt
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung für den Jahresabschluss 2019 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr