Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 der Gemeindewerke wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2019 bestellt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 06.08.2020 - 25.09.2020.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2019, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier im Zeitraum vom 03.11.2021 - 08.11.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2019. Die örtliche Prüfung ergab somit keinen Anlass zur Beanstandung.
Der geprüfte Jahresabschluss 2019 wurde im Werkausschuss am 11.11.2021 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von 134.143,90 € auf neue Rechnung vorzutragen und den Werkleiter Michael Schmid für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a) den geprüften Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.104.214,65 € und einem Jahresüberschuss von 134.143,90 € festzustellen und
b) den Jahresüberschuss von 134.143,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr