Entlastung des 1. und 2. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt ist wegen persönlicher Beteiligung nach § 49 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen. Dies trifft auch auf den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier zu, da er vom 01.01. bis 31.03.2020 den damaligen 1. Bürgermeister Hubert Wildgruber krankheitsbedingt vertrat. (siehe u.a. Bemerkungen zu TOP 13 „Entlastung der Jahresrechnung 2019“). Demnach übergibt der 1. Bürgermeister Dr. Bernhardt die Sitzungsleitung für diesen TOP an seinen 2. Stellvertreter, 3. Bürgermeister Max Resch.
Über die Entlastung der Jahresrechnung 2020 hat der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2022 zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2020 vorliegt und diese durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden sind. Beide Voraussetzungen sind erfüllt (siehe u.a. vorheriger TOP Nr. 16 „Feststellung der Jahresrechnung 2020“). Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Ersten und Zweiten Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr