Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 26.01.2021 bekanntgegeben (Art. 102 Abs. 2 GO). An die Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an, die bis zum 31.12.2021 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 103 GO in der Zeit vom 25.10. bis 26.10.2021 vorgenommen, die Jahresrechnung 2020 geprüft und das Ergebnis festgestellt. Der Jahresrechnung waren u.a. die nach § 77 Abs. 2 KommHV vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt (u.a. Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht und ein Rechenschaftsbericht). Der hierzu verfasste Prüfungsbericht vom 27.01.2022 lag in der Kämmerei ab 31.01.2022 zur Einsichtnahme bereit. Hierzu wurde mit der Einladung am 18.01.2022 zur nichtöffentlichen RPA-Sitzung am 27.01.2022 sowie in der öffentlichen GR-Sitzung am 25.01.2022 unter Verschiedenes darauf hingewiesen.
Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderatsmitglied Bruhn, gab den Prüfungsbericht 2020 über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 bekannt und erläuterte die einzelnen Prüfungspunkte und Feststellungen. U.a. teilte er mit, dass durch einen nicht rechtzeitig gestellten Förderantrag für den Neubau der Kläranlage möglicherweise Zuschüsse in nicht unerheblichem Ausmaß entgehen könnten. Ansonsten ergab die örtliche Prüfung keinen Anlass zur Beanstandung. Kleinere Beanstandungen wurden direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern geklärt. Die Bücher wurden sehr sorgfältig geführt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung 2020 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2022 die Jahresrechnung 2020 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der RPA empfiehlt dem Gemeinderat (lt. RPA-Beschluss vom 27.01.2022), die Jahresrechnung 2020 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Beschluss
Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (VWH)
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11.802.237,15 €
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Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH)
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6.599.400,74 €
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Gesamthaushalt VWH und VMH
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18.401.637,89 €
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Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 1.659.042,07 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.815.232,45 €.
Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr