Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Jahresbericht der Tourist-Info für das Jahr 2021
Die Leiterin der Tourist-Info, Teresa Funk, stellte den Jahresbericht der Tourist-Info für das Jahr 2021 vor.
Bürgerversammlung am 07. April 2022 um 19.00 Uhr im Kursaal
Der Audorfer Markt am 08. Mai 2022 findet statt.
Zum 18.03.2022 wurde durch Änderungen der 15. BayIfSMV das Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten (vormals § 12) gestrichen. In die Begründung zur Änderungsverordnung ein Passus zu den Volksfesten aufgenommen, insbesondere, dass für diese keine Zugangsbeschränkungen erforderlich sind. Volksfeste und Jahrmärkte sind damit keine „Veranstaltungen“, wie sie die Verordnung vorsieht und für die teilweise strengere Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten. Das Ordnungsamt bereitet die Durchführung des Audorfer Frühjahrsmarktes bereits vor.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird ein gemeinschaftliches Lob an den Bauhof ausgesprochen, dass die Dammwege des Auerbaches nach den Holzarbeiten wieder in einen sehr guten Zustand versetzt wurden.
Gemeinderats- und Bau- und Straßenausschussmitglied Michael Mermigkas weist darauf hin, dass das Ergebnis der Beschlussfassung des TOP 3: „Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen“ aufgrund der Stimmengleichheit des Beschlusses falsch bewertet wurde. Gemäß § 30 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf führt dieser Beschluss zur Ablehnung des Antrags, obwohl der Beschluss negativ formuliert ist. Ein Umkehrschluss, dass bei Stimmengleichheit bei negativ formulierter Beschlussvorlage, der Antrag als zugestimmt bewertet wird, tritt laut Geschäftsordnung nicht ein. Der Antrag ist als abgelehnt zu bewerten.
Der Bürgermeister bestätigt, dass er das Bauamt unverzüglich zur Korrektur der Niederschrift anweisen wird und auch eine rechtliche einwandfreie Übermittlung des Beschlusses an die Baugenehmigungsbehörde erfolgt.
Datenstand vom 27.04.2022 08:38 Uhr