Das Gemeinderatsmitglied Magnus Waller ist bei diesem Verfahren persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 GO).
Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keindl“ beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Umgriff des Hotels Keindl mit Metzgerei und Gasthof. Dabei sollen neben der Sicherung der bestehenden Nutzungen auch die Rahmenbedingungen für zukünftige bauliche Erweiterungen im Geltungsbereich bestimmt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.11.2021 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 hat in der Zeit vom 07.12.2021 bis 14.01.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 hat vom 07.12.2021 bis 14.01.2022 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.04.2022 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes in der neuen Planfassung vom 26.04.2022 hat in der Zeit vom 09.05.2022 bis 10.06.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.04.2022 hat vom 09.05.2022 bis 10.06.2022 stattgefunden. Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 37 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 22 Stellen ging kein Rücklauf ein.
12 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 3 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
DB AG, DB Immobilien vom 16.05.2022
Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahme ist weiterhin gültig und zu beachten.
Abwägung
Die Behandlung der Stellungnahme erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und führt zu keiner Planänderung. Nachdem sich die Planung in den Grundzügen nicht verändert hat und keine neuen Betroffenheiten bezüglich der Bahnangelegenheiten gesehen werden, wird auch weiterhin keine Änderung der Planunterlagen erforderlich. Auf die vorangegangene Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen.
Beschluss:
Die Stellungnahme der DB AG wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Handwerkskammer von München und Oberbayern vom 02.06.2022
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme und die zur Kenntnisnahme der vorausgegangenen Stellungnahme. Die Gemeinde Oberaudorf möchte für die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Betriebs, beziehungsweise Hotels und Gasthofs schaffen. Wir möchten nochmals auf die vorausgegangene Stellungnahme vom 13.Januar 2022 verweisen und diese aufrechterhalten. Die sich im Verfahrensverlauf ergebenen Änderungen sind aus unserer Sicht nicht weiter von Belang.
Abwägung
Die Stellungnahme der IHK wurden ebenfalls bereits im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung behandelt und abgewogen. Da die IHK feststellt, dass die im Verfahrensverlauf ergebenen Änderungen nicht weiter von Belang sind, ist eine erneute Behandlung der Stellungnahme nicht erforderlich. Auf die erfolgte Abwägung im vorangegangenen Verfahrensschritt wird verwiesen.
Beschluss:
Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Staatliches Bauamt Rosenheim vom 27.05.2022
Seitens des Bauamts Rosenheim bleiben die Einwendungen mit Schreiben vom 16.12.2021 weiterhin bestehen.
Abwägung
Die Einwendungen des Staatlichen Bauamts wurden in der nun vorliegenden Planfassung berücksichtigt. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich von der Dorfstraße und die Sichtdreiecke wurden in die Planzeichnung übernommen. Die Berücksichtigung der freizuhaltenden Sichtachsen ist dann im Rahmen der Ausführungsplanung der Parkplatz- und Freiflächengestaltung zu berücksichtigen.
In Bezug auf die möglichen Immissionen lag den Planunterlagen ein Lärmschutzgutachten vor, welches unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Schallschutz am Baukörper) keine immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen bestehender oder geplanten Nutzungen erwartet.
Eine Planänderung wird demnach nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: