Aufstellung Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"; Vorstellung Bebauungsvarianten Quartier Süd durch die Architekten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den südlichen Bereich, Quartier Süd, des neuen Wohngebietes welcher im aktuellen Bebauungsplanentwurf mit 3 Baukörpern und einem 2-geschossigen Parkdeck (Split-Level) beplant ist (siehe Sitzungsdokument), stellen heute die Architekten ein neues Konzept bzw. Bebauungsvarianten vor. Da die Gemeinde diesen Bereich selbst entwickeln und in Zukunft im Eigentum behalten möchte, sollen alle Möglichkeiten einer sinnvollen, wirtschaftlichen, sozialen und zudem architektonischen Planung und Umsetzung untersucht und diskutiert werden, um für die Gemeinde die bestmögliche Nutzung zu erzielen. Um das Bebauungsplanverfahren zügig fortsetzen zu können, ist es erforderlich, bald einen auslegungsreifen Entwurf auszuarbeiten. Ziel ist es, in der Juli-Sitzung 2022 des Gemeinderates den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu fassen. Bis spätestens November 2022 müsste dann der Satzungsbeschluss erfolgen, da bereits die Vor-Planungen für die Erschließung des Baugebietes laufen. Für die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten muss der Bebauungsplan rechtskräftig sein.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Katharina Kern betritt den Saal und nimmt nun an der Sitzung teil. Es sind 14 Mitglieder des Gemeinderats anwesend. Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters und Hinweis, dass die Gemeinde die kommunale Wohnbauförderung in Anspruch nehmen wird, erläutert Architekt Brennecke vor der Präsentation des Konzeptes die Grundüberlegungen der beiden Entwurfsvarianten. Vor allem wird bei diesem Konzept viel Wert auf das Zusammenspiel von Außenraum und Wohnsituation gelegt. Eine wesentliche Änderung der neuen Planung ist die Reduktion der drei angedachten Baukörper auf zwei größere Gebäude mit zusätzlicher Schaffung von Gemeinschaftsfläche (Gemeinschaftsräume) und Verzicht auf Treppenhäuser durch Planung von Laubenzugängen, mit sogar leichter Erhöhung der Brutto-Geschossfläche. Die vorgestellten Varianten sehen einerseits die Parkflächen (ebenerdig) an der Bad-Trißl-Straße und andererseits im nordöstlichen Bereich des Quartiers vor. Unter anderem wurde von den Architekten ein Modell des Entwurfs vorgestellt und erläutert. Danach entwickelt sich eine sehr konstruktive Diskussion und Beratung, in der u.a. folgende Aspekte und Punkte angesprochen wurden:
- Reduktion der notwendigen Stellplätze pro Wohneinheit, abweichend von der gültigen Satzung
Entwicklung eines Carsharing-Konzeptes
Umsetzung eines höhenversetzten, 2-geschossigen Parkdecks
Bauqualität der Gebäude
Anordnung von Fahrradstellplätzen (Festsetzung im Bebauungsplan)
Nach Diskussion fragt Bürgermeister Matthias Bernhardt die Gemeinderats-mitglieder, welche der beiden vorgestellten Varianten von ihnen favorisiert wird. Die Abstimmung ergab mit 13 : 1 Stimmen der Variante A den Vorzug. Es wurde allgemein auch betont, dass beide Entwürfe eine sehr gute Lösung darstellen. Variante A soll in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet werden.
Da Architekt Raimund Baumann auch bei Sitzung anwesend war und parallel zu dem TOP Alternativplanungen zur nordseitig mit Einfamilienhäusern geplanten Baureihe ausgearbeitet hat, wurden diese ebenfalls vorgestellt. Grundüberlegung war, diese Baureihe mit Reihenhäusern und entsprechenden (erschwinglichen) Grundstücksgrößen zu beplanen und dadurch nachzuverdichten. Zwei Varianten wurden vorgestellt:
1. Im Bereich der Bad-Trißl-Straße 7 Reihenhäuser statt 3 Einfamilienhäuser.
2. 6 Reihenhäuser statt 3 Einfamilienhäuser.
Der Gemeinderat favorisierte die Planung der 7 Reihenhäuser im Bereich der Bad-Trißl-Straße.
Zusätzlich wurden noch einige Punkte vorgestellt, welche in den aktuellen Bebauungsplan einfließen sollen:
- Querschnitt Erschließungsstraße und Wohnweg, Gesamtbreite 6,70 m (Skizze vom 24.06.2022)
- keine Dacheinschnitte möglich
- Gestaltung von Schleppdachgauben: Ansichtshöhe fixieren (75 cm bzw. 90 cm), maximale Gaubenbreite festlegen bei Einhaltung der Symmetrie (Dachaufbau der Schleppdachgauben als Konstruktionsdetail in Bebauungsplan mit aufnehmen).
Datenstand vom 27.07.2022 09:53 Uhr