Bauantrag zu Abbruch des bestehenden Stall- und Tennengebäudes und Teilabbruch Rezeption, Umbau und Erweiterung des Hotels sowie Erweiterung und Anbau Rezeption, Dorfstr. 2 - 4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorliegender Bauantrag sieht den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Hotels vor:

  • Abbruch des bestehenden Stall- und Tennengebäudes
  • zweigeschossiger profilgleicher Anbau nach Norden
  • Teilabbruch der Rezeption
  • Erweiterung und Anbau der Rezeption im Westteil

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Keindl“ durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig. Der vorliegende Bauantrag entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert anhand der Eingabepläne das dem Gremium bereits hinlänglich bekannten Bauvorhaben. Bürgermeister Alois Holzmaier informiert darüber, dass es sich bei der Bezeichnung „Bitumen“ zur Dachgestaltung um einen Fehler handelt, natürlich wird das Dach mit Ziegeleindeckung ausgeführt. Auf die Frage nach den Stellplätzen erwidert der Bauamtsleiter, dass diese ausreichend vorhanden sind. Der Bauherr bzw. Architekt ist dafür verantwortlich, dass diese auch gem. Normen technisch fachgerecht ausgeführt werden. Auf Nachfrage wird erklärt, dass es sich bei der auf der Südseite dargestellten Außentreppe zum Biergarten um einen aus brandschutzgründen erforderlichen Fluchtweg handelt. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Dachgestaltung muss gemäß der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 13:27 Uhr