Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses mit max. zwei Wohneinheiten und Garagen, Enzianstr. 4 a, Fl.Nr. 976/73 und 976/94, Gemarkung Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 22.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 10.10.2022 wird die Verlängerung des Vorbescheides des LRA Rosenheim vom 09.10.1991 (AZ IV/R-2 611 C 35-24/10) um weitere 2 Jahre bean-tragt. Dieser Vorbescheid wurde zuletzt mit Bescheid vom 22.12.2020 bis zum Ab-lauf des 22.11.2022 verlängert.
Gegenstand des Vorbescheides ist die Errichtung eines Wohnhauses mit max. 2 Wohneinheiten und Garagen in der Enzianstr. 4a, 83080 Oberaudorf, Flur-Nrn. 976/73 und 976/94, jeweils Gemarkung Niederaudorf.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um-gebung ein. Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 12.10.2016 sind für das Vorhaben mindestens 4 Stellplätze nachzuweisen.
Das Grundstück wird verkehrstechnisch erschlossen über die Enzianstraße, bzw. die südlich abzweigende private Verkehrsfläche. Diese befindet sich auch im Teileigen-tum der Antragstellerin. Die Erschließbarkeit des Baugrundstücks mit gemeindlichen Ver- und Entsorgungsanlagen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom) ist möglich, bzw. gesichert.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die Beurteilungskriterien haben sich seit dem letzten Antrag auf Verlängerung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht geändert.
Beschluss
Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einverneh-men erneut erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2022 07:43 Uhr