Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Nebengebäudes und Neubau eines Wohnhauses, Laurentiusstr. 16, Fl.Nr. 229/20, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 22.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Laurentiusstr. 16 soll das bestehende westliche Nebenge-bäude abgebrochen werden und ein kleines Ferien-Wohnhaus mit 85 m² Wohnfläche entstehen:
- Firstrichtung nord-süd ausgerichtet
- Außenabmessungen 7 m x 10 m
- 2- bzw. 1-geschossig (Hanglage)
- 1 Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung soll an der westlichen Grundstücksgrenze entstehen
Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Ein Lageplan mit den umliegenden Grundstücks- und Grundflächen ist den Dokumenten beigefügt. Die Höhe des geplanten Gebäudes in Bezug auf die Umgebung ist in den Schnitten A und B dargestellt.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Bebauung vor und erläutert die Einfügung in Bezug auf die im Plan dargestellten Höhen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Stellplatz aufgrund der Hanglage eine Absturzsicherung erhalten soll. Dies soll in den Bauantragsplanungen berücksichtigt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2022 07:43 Uhr