Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße"; Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die bestehende Veränderungssperre für das Baugebiet läuft mit Datum 11.11.2022 aus. Gemäß § 17 BauGB kann die Gemeinde diese Frist verlängern. Dies ist notwendig, da nach Erlass des Aufstellungsbeschlusses die Ausarbeitung von weiteren detaillierten Planungen notwendig ist. Ein entsprechender Planentwurf liegt nun vor.  Der Satzungsentwurf für die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr ist in den Dokumenten beigefügt.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfragen aus dem Gremium bestätigt der Bürgermeister, dass weitergehende Planungen im Baubebauungsplanverfahren rechtzeitig im Gemeinderat besprochen und jeweils zum Beschluss vorgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre über das Bebauungsgebiet „Südlich der Carl-Hagen-Straße“ gemäß dem vorgestellten Entwurf. Diese Satzung ist nach Ausfertigung umgehend in Kraft zu setzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2022 09:56 Uhr