Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 21.06.2022 (TOP 5) wurde der Bauantrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücke 1000/22, Gemarkung Niederaudorf behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Rosenheim als Genehmigungsbehörde teilte dem Bauherrn jedoch mit Schreiben vom 06.07.2022 mit, dass die für die Durchführung des Vorhabens vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1000/22 bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Gemeinde kann jedoch durch Erlass einer städtebaulichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Einbeziehungssatzung) hier die Voraussetzung für ein entsprechendes Baurecht schaffen. Mit Datum 02.08.2022 liegt der Gemeinde ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vor, um hier das entsprechende Baurecht zu schaffen. Der genaue Geltungsbereich muss noch festgelegt werden.
Diskussionsverlauf
Mehrere Ratsmitglieder geben zu bedenken, dass der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung so festgelegt werden muss, dass keine zusätzlichen Baurechte auf dem betroffenen Grundstück und auf dem Nachbargrundstücken entstehen (Baulücken nach § 34 BauGB).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die nördliche Teilfläche des Grundstückes Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22, Gemarkung Niederaudorf. Der Geltungsbereich ist so einzuschränken, dass keine zusätzlichen Baurechte auf dem betroffenen Grundstück und auf dem Nachbargrundstücken entstehen (Baulücken nach § 34 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.11.2022 09:56 Uhr