Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Westlich der Dorfstraße" für die Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1-2023. Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1-2023. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Westlich der Dorfstraße" für die Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 (TOP 3) bereits über die Abwägung von zwei Stellungnahmen (Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung und Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz einstimmig (jeweils 15 ja/ 0 nein) abgestimmt. Aufgrund eines Missverständnisses bei der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands wurde der Tagesordnungspunkt auf die heutige Sitzung vertagt. Es gingen insgesamt 6 Stellungnahmen ein, von denen die 4, die in der Sitzung am 20.12.2022 nicht mehr beraten wurden, nachfolgend behandelt und abgestimmt werden.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes geht auch auf die umliegenden Baudenkmäler ein und ist den Dokumenten beigefügt. Verwiesen wird dazu auch auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde, von deren Seite keine Einwände bestehen: 
Stellungnahme des Bayerischer Bauernverbands vom 25.08.2022
Gegen die geplante Satzung gibt es Einwände!
Der südlich und westlich direkt an das zu beplanende Gebiet angrenzende landwirtschaftliche Betrieb würde durch die Beplanung massiv in seiner künftigen Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt. Der Betrieb ist leistungsfähig und hat einen Betriebsnachfolger, künftige bauliche Erweiterungen sind für das Fortbestehen des Betriebes notwendig. Die geplante Bebauung ist deutlich zu nah am Betrieb, so dass künftige Konflikte zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und den Bewohnern der geplanten Bebauung vorprogrammiert sind.
Auszüge aus der Begründung der Einbeziehungssatzung:
„Die Abstände zwischen Wohnnutzung und Tierhaltung verringern sich durch die Planung nur sehr geringfügig (ca. 5m). Unter Berücksichtigung der in einem Dorfgebiet zulässigen landwirtschaftlichen Emissionen bzw. zu duldenden Immissionen wird davon ausgegangen, dass keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte entstehen.“
Diese Feststellung wird als falsch angesehen.
… „Die umliegenden Baudenkmäler werden durch bestehende Gebäude in der Nachbarschaft des Planungsgebiets abgeschirmt, so dass keine unmittelbaren Blickbeziehungen bestehen. Die Baukubatur des Anbaus soll dem Bestand entsprechen. Zudem sind die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sowie das Einbindegebot nach § 34 BauGB zu beachten. Es wird somit eine dem Ortsbild entsprechende Gebäudegestaltung im Planungsgebiet erwartet, die mit dem Umgebungsschutz der umliegenden Denkmäler nicht in Konflikt stehen sollte.“ …
Diese Feststellung wird ebenfalls als falsch angesehen. Der dörfliche und landwirtschaftliche Charakter wird durch die geplante Bebauung beeinträchtigt.
Insgesamt kann man in diesem Fall sogar von einem Präzedenzfall sprechen. Sollte die Bebauung, wie in diesem Fall geplant, so genehmigt werden, gibt es in Zukunft keine vernünftige Begründung, weitere Bebauungen, die landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung einschränken, nicht zu genehmigen.
Abwägung
Es ist auf die vorangegangene Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamts SG Planungsrecht sowie Immissionsschutz zu verweisen. In wie weit Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung entstehen könnten, ist im Rahmen des Bauantrags zu prüfen. Ein Heranrücken der Bebauung über das zulässige Maß hinweg wird über die einschlägigen Gesetze zum Immissionsschutz vermieden. 
Die Satzung rundet den Ortsrand um eine sehr kleine Fläche ab. Die Erhaltung des landwirtschaftlichen Charakters wird über das erforderliche Einbindegebot sowie die Ortsgestaltungssatzung gewährleistet. Es wird dazu auf die Stellungnahme des LRA, SG Planungsrecht verwiesen, wonach nähere Festsetzungen zum Vorhaben baurechtlich nicht möglich sind.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die vorangegangenen Beschlüsse zu den Stellungnahmen des Landratsamts verwiesen. Diese bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
18
18
0

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 22.08.2022
Vorhaben
Die Gemeinde Oberaudorf plant im Ortsteil Niederaudorf für den westlichen Teil des Grundstücks Fl.-Nr. 7/1 eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung zu erlassen, um diesen Bereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und einen Anbau an das bestehende Gebäude zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der Satzung ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als gemischte Baufläche dargestellt.
Bewertung 
Erfordernisse der Raumordnung stehen der vorgelegten Satzung grundsätzlich nicht entgegen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Änderungsbereich der Satzung gem. Regionalplan Südostoberbayern B I 3.1.2 Z im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet 04 „Vorberge westlich des Inns“ liegt. Hier kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Diese sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Wir empfehlen eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden. 
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Satzung. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde. 
Abwägung
Den Belangen von Naturschutz und Landschaft wird in der Hinsicht nachgekommen, als dass zum einen bereits erschlossene Flächen am unmittelbaren Ortsrand überplant werden, was dem Flächensparen und dem Schutz der Landschaft entgegenkommt. Zum anderen wird eine Ortsrandeingrünung vorgesehen, die nicht nur einen harmonischen Übergang in die freie Landschaft gewährleisten soll, sondern als auch als siedlungsbegleitender Lebensraum für zahlreiche Tierarten dienen kann.
Die genannten Fachbehörden wurden am Verfahren beteiligt und hatten keine Einwendungen. 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
18
18
0

Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Grundsätzlich bestehen von unserer Seite aus keine Einwände.
Allerdings sind in unmittelbarer Umgebung gewerbliche Nutzungen und Handwerksbetriebe ansässig, die im Zuge der weiteren Planungen und heranrückende Wohnbebauung nicht in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und Wirtschaften eingeschränkt oder sogar gefährdet werden dürfen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die von den Betrieben ausgehenden betriebsüblichen Emissionen (Lärm, Geruch, etc.) einschließlich des dazugehörigen Betriebsverkehrs.
Abwägung
Mögliche Konfliktpotentiale zwischen der Planung und dem landwirtschaftlichen Betrieb am Ort wurden bereits in den vorangegangenen Abhandlungen erörtert und abgewogen. Es wird auf die vorangegangenen Beschlüsse verwiesen (vgl. Stellungnahme LRA, SG Immissionsschutz sowie Bayerischer Bauernverband). 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf die bereits gefassten Beschlüsse wird verwiesen und daran festgehalten.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
18
18
0

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 19.08.2022
Gegen die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken. Wir weisen darauf hin, dass durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abrieb z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussung durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen. 
Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung dem Unterhalt, in Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der DB weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren. 
Vorsorglich weisen wir auf die in Niederaudorf geplante Unterlegung der Bestandsstrecke und die Neubaustrecke des Brenner-Nordzulaufs, der in diesem Bereich in Tunnellage geführt wird, hin. Die Planungen hierzu laufen derzeit noch. 
Abwägung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Abrundung wird durch die bestehende Bebauung in Niederaudorf von der Bahntrasse abgeschirmt, so dass kein unmittelbares Konfliktpotential besteht. Auch der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen der DB sind durch die Planung nicht betroffen. 
Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
18
18
0

Beschluss

Der Gemeinderat folgt den Beschlussvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung Plandatum 20.12.2022 samt Anlagen. Etwaig angeführte Ergänzungen werden, soweit notwendig, eingearbeitet (ohne Planänderung i.S.v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Bereich „Westlich der Dorfstraße in Niederaudorf“, Grundstück Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf als Satzung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 09:58 Uhr