Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der Gastronomieräume im EG in Wohnnutzung im EG und OG (westlicher Teil des Anwesens), Seestr. 4, Fl.Nr. 192, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gastronomieräume des historischen Gebäudes „Weber an der Wand“ sollen zu Wohnräumen umgenutzt werden. Es handelt sich hierbei um das in die Denkmalschutzliste eingetragene Baudenkmal (D-1-87-157-25) Gasthaus Weber an der Wand, eine ehem. Einsiedelei, 1721 zuerst erwähnt, im 19. Jahrhundert zu einem Gasthaus ausgebaut. Die entsprechend geplanten baulichen Maßnahmen, u.a. auch der Einbau einiger Fenster, sind eng mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Am 21.12.2020 wurde die Satzung der Gemeinde Oberaudorf zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets südlich des Burgtors (Erhaltungssatzung) rechtskräftig, die der Erhaltung des Ortsbildes im sehr sensiblen südlichen Ortseingangsbereich, geprägt durch die kulturell schützenswerte Ansicht auf das denkmalgeschützte Gebäude „Weber an der Wand“, der dahinterliegenden Luegsteinwand und die bestehenden erhaltenswerten Gebäude westlich der Kufsteiner Straße dient. Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Dies gilt nicht für innere Umbauten und bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild der baulichen Anlage nicht verändern. Die Gestaltung der neuen Fenster muss sich am Bestand orientieren und zudem in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert anhand der Planunterlagen die Nutzungsänderung. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert über die für dieses Gebiet bestehende Erhaltungssatzung.  

Nach längerer Diskussion ist sich das Gremium einig, dass die Gastronomie grundsätzlich, wenn irgendwie möglich, auch im Hinblick auf den geschichtlichen Hintergrund, erhalten bleiben soll. Es soll ein Gespräch mit dem Eigentümer stattfinden, um nochmals sämtliche Möglichkeiten zu betrachten, dies zu ermöglichen. Ebenfalls ist der Eigentümer auf die notwendige Feuerwehrzufahrt hinzuweisen.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung verweigert. Das Gremium beauftragt den Bürgermeister, mit dem Eigentümer die zukünftige Strategie zur Nutzung des Gebäudes zu besprechen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 08:19 Uhr