Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Geräteraum sowie Abbruch eines best. Holzschuppen, Uferweg 5, Fl.Nr. 1002/16, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wurde fristgerecht beim Landratsamt eingereicht und der Gemeinde zur Stellungnahme weitergeleitet. Der ursprüngliche Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses am 13.12.2018 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Datum 02.04.2019 wurde der Bauantrag genehmigt, dies ist die erste Verlängerung. Da zwischenzeitlich die Ortsgestaltungssatzung in Kraft getreten ist, haben sich die Beurteilungskriterien geändert. Der vorliegende Eingabeplan wurde in Bezug auf die Form des Garagendaches geändert von geplantem Flachdach zu Satteldach. Geplant ist der Neubau eines zweigeschossigen Doppelhauses mit den Außenabmessungen 16,00 m x 11,00 m, einer grenzseitigen Doppelgarage mit Geräteraum und 2 Stellplätzen sowie Abbruch des bestehenden Holzschuppens. Hinweis: Dem Bauherrn soll mitgeteilt werden, das Gebäude so zu planen, dass auch die Garage mit Dachüberstand ausgeführt werden soll. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt die der Ortsgestaltungssatzung angepasste Planung. Die aus dem Gremium gestellten Fragen zum Verfahren bei der Verlängerung einer Baugenehmigung werden seitens der Verwaltung beantwortet. 

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 08:19 Uhr