Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr 1000/22, Gemarkung Niederaudorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um Baurecht für den nördlichen Teilbereich des Grundstückes Brünnsteinstr. 3 der Fl.Nr. 1000/22 (neu 1000/26), Gemarkung Niederaudorf zu schaffen, wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2022 der Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Einbeziehungssatzung gefasst. Im Planungsgebiet sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Einfamilienhaus in einer Rasenfläche mit Baumbestand geschaffen werden. In der heutigen Sitzung soll der erste Entwurf der Einbeziehungssatzung, erstellt durch die beauftragte Architektin, vorgestellt werden. Ziel ist es, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Architektin Frau Reiser erklärt die Einbeziehungssatzung anhand des Planentwurfs. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Errichtung des Einfamilienhauses im westlichen Bereich des Grundstückes eine Baulücke entstehen wird, die sich jedoch gemäß Flächennutzungsplan noch im Bereich WA befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22 (neu 1000/26), Gemarkung Niederaudorf in der Planfassung vom 25.04.2023 und beschließt dessen Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten bzw. fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.05.2023 08:19 Uhr