Bauantrag zum Neubau eines Solar-Carports auf die bestehende Parkfläche Nähe Urfahrnstraße, Fl.Nr. 920, Gemarkung Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im nordwestlichen Teil der bestehenden Parkfläche bei Schloß-Urfahrn soll ein Carport wie folgt entstehen:
- in Holzbauweise mit den Außenabmessungen 12,34 m x 3,70 m mit Pultdach mit einer seitlichen Wandhöhe von 3,38 m – 2,73 m
die Dachhaut soll aus Photovoltaik-Modulen zur Versorgung von u.a. im Carport abgestellter E-Autos bestehen
Da teilweise, vor allem im östlichen Bereich, der nach § 6 Abs. 2 der Garagen- und Stellplatzsatzung erforderliche Stauraum von 5 m nicht eingehalten werden kann, liegt ein Antrag auf Abweichung vor.
Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB, da das Bauvorhaben sich im Außenbereich befindet. Wegen der Nähe zum denkmalgeschützten Schloß Urfahrn wird im Zuge der Genehmigung auch die untere Denkmalschutzbehörde beteiligt werden. Folgende Auskunft erhielt der Planer vom Landratsamt Rosenheim:
Nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister ist die Verwirklichung Ihres Vorhabens gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dazu ist der Nachweis der bisherigen Stellplätze der Hausnr. 5 + 5a, sowie aller vorhandenen Stellplätze auf dem Grundstück und den Nebengrundstücken des Schloss Urfahrn mit Zuordnung zu den entsprechenden Nutzungseinheiten erforderlich.
Aus gestalterischen Gründen ist die Umplanung zu einem Satteldach notwendig, außerdem wäre eher vorstellbar ein geschlossenes holzverschaltes Gebäude als ein offener Carport.
Die vorliegende Planung sieht auf Wunsch der Bauherrin weiterhin ein Pultdach vor. Ein separates Anschreiben der Bauherrin, in dem nochmal ausdrücklich betont wird, dass der Carport entgegen der Empfehlung des Landratsamtes mit Pultdach behandelt werden soll, wurde den Sitzungsdokumenten beigefügt bzw. den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Dem Bauantrag ist ein Stellplatznachweis der bestehenden Nutzungseinheiten Haus-Nr. 5 und 5a sowie von Schloss Urfahrn beigefügt.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert den Bauantrag anhand des Eingabeplanes. Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anmerkungen:
- Es besteht die Möglichkeit, den geplanten Carport Richtung Norden zu verschieben, so dass der Abstand von 5 m zur Straße eingehalten werden kann.
- Das nördlich des Carports vorhandene Gebüsch hat eine Windschutzfunktion.
- Sicherheitsgründe würden für eine Abweichung sprechen, vorhandene Bepflanzung nicht
- Der Carport stört von der Lage her nicht wirklich.
- Auch auf ein Satteldach kann Photovoltaik angebracht werden.
Letztendlich sieht die Mehrheit des Gremiums keinen Grund, hier einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung zuzustimmen.
Beschluss 1
1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Beschluss 2
2. Dem Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2 Garagen- und Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2023 08:47 Uhr