Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße"; 2. Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die bestehende Veränderungssperre (1. Verlängerung) für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 „Südlich der Carl -Hagen -Straße" läuft mit Datum 06.11.2023 aus. Gemäß § 17 BauGB kann die Gemeinde diese Frist um ein Jahr verlängern. Dies ist notwendig, da nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung weitergehende Informationen (z.B. Schallschutzgutachten, Gutachten Artenschutz) notwendig sind, um die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Satzungsentwurf für die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr ist in den Dokumenten beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre über das Gebiet ,,Südlich der Carl-Hagen-Straße" gemäß dem vorgestellten Entwurf. Diese Satzung ist nach Ausfertigung umgehend in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2023 08:27 Uhr