Anhand einer Präsentation erklärt der Werkleiter Hubert Paul dem Gremium sehr umfassend, wie sich die Streichung des geplanten Zuschusses von 5,5 Mrd. Euro zu den Übertragungsnetzentgelten für den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf den Strompreis der Gemeindewerke Oberaudorf auswirkt.
Durch die plötzliche Streichung der Zuschüsse von 5,5 Mrd. Euro bei den Übertragungsnetzentgelten kommt jetzt eine weitere Steigerung der Netzentgelte von netto 0,89 ct/kWh (bzw. 1,06 ct/kWh mit USt) hinzu, welche bei der Strompreiskalkulation jedoch nicht berücksichtigt wurde.
Bei Kunden, die an den höheren Spannungsebenen angeschlossen sind, fällt die Steigerung der Netzentgelte noch etwas höher aus.
Für die Gemeindewerke Oberaudorf beträgt die Steigerung bei den vorgelagerten Netzentgelten rund 127.000 € (ohne USt). Es ist bedauerlich, wie die Umstände sehr plötzlich entstanden sind. Die Gemeindewerke planen jedoch nicht, die bereits bekanntgegebenen Strompreise für 2024 nochmal anzupassen.
Problematische Haushaltsaufstellung aufgrund übergeordneter Ungewissheiten.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass derzeit die maßgebenden Vorgaben der übergeordneten Stellen (Landkreis und Freistaat Bayern) zur Ermittlung von konkreten Zahlen für den Haushalt der Gemeinde nicht vorliegen. Es bestehen einige Ungewissheiten, wie etwa die Belastungen für die Gemeinden, die aus den Verlusten der RoMed Kliniken entstehen können. Zudem ist noch nicht bekannt, wie die Haushaltsmittel des Freistaates auf die Landkreise verteilt werden, was wiederum Folgen für die gemeindliche Haushaltsplanung hat. Insgesamt müssen wir uns aber bereits jetzt auf eine Verschlechterung in der finanziellen Ausstattung und einen damit verbundenen geringeren Spielraum, insbesondere bei freiwilligen Leistungen, einstellen.