Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines barrierefreien Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 9 Stellplätzen, Sonnenstr. 19 a, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Genannter Antrag auf Vorbescheid beinhaltet:

  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten
  • Außenabmessungen 15,99 m x 11,99 m
  • Seitliche Wandhöhe 7,79 m, Firsthöhe 10,21 m
  • 2 südlich angeordnete Gauben
  • 9 Stellplätze

Es liegt eine noch rechtskräftige Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses aus dem Jahr 2021 vor. Ursprünglich war für das Gebiet eine Bebauung mit Einfamilien- max. Zweifamilienhäusern vorgesehen. 

Das geplante Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der sehr spät eingereichte Einfügenachweis betrachtet nicht die zur Einfügung relevanten Gebäude mit der Erschließung von der Sonnenstraße. 

Weitere konkrete Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden ist:

- Ist die Genehmigung eines MFH mit 6 WE und 9 Stellplätze zulässig?

Keine Beurteilung möglich, da die zur Einfügung notwendigen Angaben der Nachbarbebauung fehlen. 

- Ist der Baukörper wie eingezeichnet mit der Höhe, Länge und Breite zulässig und wenn nein, welcher Baukörper wäre vertretbar?

Kann nicht beantwortet werden, da die Beurteilung gemäß § 34 BauGB erfolgen soll und daher keine Festsetzungen (Bebauungsplan) vorliegen. Der zur Beurteilung vorliegende Einfügenachweis ist nicht aussagefähig. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert das geplante Bauvorhaben. Hierbei geht er detailliert auf die maßgebende Einfügung bzw. den mangelhaften Einfügenachweis ein. Zudem verweist auf die bereits vorliegende Baugenehmigung. Es beginnt eine kurze Diskussion über die Einfügung, letztendlich vertritt das Gremium einstimmig die Auffassung, dass hier die Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht gegeben ist. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen aus folgenden Gründen nicht erteilt:

a) Die überschlagsmäßige Betrachtung des Maßes der baulichen Nutzung entspricht nicht der Umgebungsbebauung.
b) Eine detaillierte Betrachtung der Einfügung ist aufgrund der fehlenden relevanten Angaben im vorliegenden Einfügenachweis nicht möglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2024 09:47 Uhr