Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Mietwohnung in eine Ferienwohnung, Kranzhornstr. 20, Fl.Nr. 338/6, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung einer Wohnung im EG zu einer Ferienwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant, ein Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung ist vorhanden. Der Eigentümer sowie Fa-milienmitglieder haben die Wohnung schon bisher als Ferienwohnung genutzt, geplant ist eine Vermietung als Ferienwohnung, wenn diese nicht familienintern genutzt wird. Der Eigentümer ist auch mit einer auf 3 Jahre befristeten Zustimmung zur Nutzungsänderung einverstanden. Einer entsprechenden Befristung wurde bereits bei ähnlichen Anträgen in den Bauausschuss-Sitzungen vom 16.01.2024 und 18.07.2024 zugestimmt und auch vom Landratsamt mit Befristung genehmigt. Das Gebiet ist gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt als WA (allgemeines Wohngebiet). In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern.
Diskussionsverlauf
Nach Präsentation der Planunterlagen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine kurze Diskussion darüber, wie die Befristung kontrolliert wird. Hier wurde auf die Aufsichtsbehörde, Landratsamt Rosenheim verwiesen.
Beschluss 1
1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird – befristet auf 3 Jahre -zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Beschluss 2
2. Einer Ausnahme betreffend § 4 Abs. 3 BauNVO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.10.2024 13:43 Uhr