Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes mit Dachaufstockung, Gauben und Dachterrasse, Bahnhofplatz 5, Fl.Nr. 349/4, Gemarkung Oberaudorf; erneute Beratung mit aktualisierten Dokumenten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 15.10.2024 wurde der Antrag auf Vorbescheid behandelt und aufgrund der fehlenden, zur Beurteilung wichtigen Darstellung der Westansicht sowie der Einfügung in Bezug auf die Gebäudehöhe auf die folgende Sitzung verschoben. Nun liegt ein aktualisierter Plan mit den geforderten Angaben vor. Die zur Beurteilung der Einfügung notwendige Firsthöhe des südlichen Gebäudes beträgt 14,12 m, die nach Aufstockung um 2,80 m geplante Firsthöhe 13,55 m. Weiter ist geplant:
- Ostseitig Einbau von 3 Schleppgauben
Westseitig Einbau einer Schleppgaube mit 5 m Breite
Nordwestlicher Einbau einer Dachterrasse (Dacheinschnitt)
Südliche Balkonerweiterung 2. OG (Abmessung wie Balkon Bestand 1. OG)
Es entsteht keine weitere Wohneinheit.
Eine innenliegende westseitige Dachterrasse.
Hinweis:
- Im Zuge der Eingabeplanung wäre zudem eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde notwendig.
- Bei der geplanten westseitigen Gaube handelt es sich, da aus der Außenwand entwickelt, um einen Dachaufbau (Zwerchgiebel). Der Bauherr möchte das auch so in der Sitzung behandelt haben.
Beschluss
Aus Bauplanungsrechtlicher Sicht steht dem Gebäude nichts entgegen.
Anmerkungen:
Der Ostseitige Einbau von 3 Schleppgauben ist genehmigungsfähig, insofern diese satzungskonform d.h. symmetrisch angelegt werden.
Der westseitige Einbau einer Schleppgaube mit 5 m Breite ist genehmigungsfähig insofern diese satzungskonform ausgeführt wird, d.h. die Gaube muss sich aus der Dachhaut entwickeln.
Der Dacheinschnitt bedarf keiner gesonderten Genehmigung, es wird auf die Problematik bei Starkniederschlägen und negativen Dacheinschnitten verwiesen.
Die südliche Balkonerweiterung 2. OG (Abmessung wie Balkon Bestand 1. OG) ist genehmigungsfrei, insofern die Dorfgestaltungssatzung eingehalten wird.
Generell ist anzumerken, dass Befreiungen von der Dorfgestaltungssatzung generell nicht genehmigt werden, außer es liegen eindeutige technische Gründe dafür vor. Das Gebäude ist dementsprechend zu planen. Es wird darauf verwiesen, dass nach jetzigem Kenntnisstand, ein 2ter baulicher Rettungsweg erforderlich sein wird.
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.12.2024 07:44 Uhr