Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Anwesens mit bisher 2 Wohnungen + 2 Ferienwohnungen in 1 Wohnung + 3 Ferienwohnungen, Auerburgstr. 4, Fl.Nr. 137, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung der Wohnung im OG zur Fe-rienwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. In dem Gebäude be-finden sich bereits 2 Ferienwohnung, eine dritte – bisher eigengenutzte Wohnung – soll nun auch als Ferienwohnung genutzt werden, so dass in dem Gebäude insgesamt 3 Ferienwohnungen und eine Wohnung vorhanden sind. Gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern. Durch die Änderung entsteht kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Hinweislich sein erwähnt, dass 6 Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Die Verwaltung weist auf zurückliegende Beschlüsse hin, in denen einer Ausnahme von der BauNVO bezüglich der Nutzungsänderung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen aufgrund der angespannten Mietsituation in Oberaudorf nicht zugestimmt wurde.
Diskussionsverlauf
Das Gremium ist sich einig, dass bezugnehmend auf TOP 3 (kein Bedarf an zusätzlichen Ferienwohnungen) und im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch diesem Antrag das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt bzw. der Ausnahme von der Baunutzungsverordnung nicht zugestimmt werden kann.
Beschluss 1
- Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Dem Antrag auf Ausnahme von der Baunutzungsverordnung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr