Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit 8 Wohneinheiten, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zu genanntem Grundstück liegt mit Datum 16.12.2022 ein Genehmigungsbescheid zum Neubau von 4 Doppelhaushälften mit Garagen vor. In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 21.11.2023 wurde ein erneuter Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit 8 Wohneinheiten behandelt und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt mit dem Hinweis, dass Stellplatz 3 (geplante östlich situierte Ein-/Ausfahrt) gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung situiert werden muss. Nun liegt eine geänderte Planung (Plandatum 25.01.2024) vor, in der besagter Stellplatz 3 dergestalt situiert wurde, dass sich die Aus-/Einfahrt nicht mehr im nordöstlichen Kurvenbereich befindet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt merkt an, dass bei der geplanten Ausfahrtssituation keine Möglichkeit besteht, den Verkehr im Kurvenbereich zu sehen. Auch soll, um die Sicht nicht zu behindern, Stellplatz 3 neben (westlich) Stellplatz 7 situiert werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag (geänderte Planung) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Ausfahrten sind nicht im Kurvenbereich zu situieren. Daher wird vorgeschlagen, die Ausfahrt zwischen den Gebäuden zu planen, um generell den Kurvenbereich von Ein- und Ausfahrten freizuhalten. Stellplatz 3 soll (westlich) neben Stellplatz 7 situiert werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr