Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Gästehauses mit 12 Einzelzimmern sowie einer Betriebsleiterwohnung, Carl-Hagen-Str. 16, Fl.Nr. 22/2, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Abbruch des bestehenden Wohnhauses soll entstehen:
- ein Gästehaus mit 12 Einzelzimmern sowie Betriebsleiterwohnung
- 3-geschossig, seitliche Wandhöhe 7,59 m
- Außenabmessung 10,57 m – 13,74 m x 16,50 m
14 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 4 südlich situierte Stellplätze befinden sich teilweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/3, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Hier bieten sich zwei Lösungswege an:
1. Verkauf des Flurstückes Fl.Nr. 22/3
2. entsprechende dingliche Sicherung
Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation spricht nichts gegen eine der beiden Möglichkeiten.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Planungen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass das Landratsamt eine dingliche Sicherung oder einen Verkauf des Grundstückes als notwendig erachtet. Das Gremium kommt nach kurzer Diskussion zur Auffassung, dass kein Verkauf, sondern eine dingliche Sicherung erfolgen soll. Aus dem Gremium kommen noch folgende Anmerkungen/Hinweise:
- Frage nach bestehendem Biergarten: dieser wird nicht kleiner
- Die Errichtung von Wohnungen für die Angestellten wäre sinnvoller.
- Hinweis auf HQ 100: Zuständigkeit Landratsamt Rosenheim
- die Möglichkeit der zeitweisen Nutzung anderer Parkplätze, z.B. am Hocheck-Lift wäre zu prüfen
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr