Antrag auf Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr bzw. Bauträger der bereits bestehenden 3 Mehrfamilienwohnhäuser an der Carl-Hagen-Straße 26 plant an der Ostgrenze, angrenzend an den gemeindlichen Parkplatz, einen Sichtschutzzaun/Lärmschutzwand auf eine Länge von ca. 36 m zu errichten. Ausführung mit Stahlträger mit dazwischen liegender waagerechter Holz-Rhombus-Schalung in einer mittleren Höhe von 2,0 m (Verfahrensfreie Einfriedung gemäß Art. 57 BayBO). Normal ist der Bezugspunkt der Höhe immer das Baugrundstück, jedoch bei künstlich aufgefülltem bzw. erhöhten Grundstück wird die Differenz des Höhenunterschiedes zum Gelände Parkplatz gemittelt. Gemäß Ortsgestaltungssatzung § 7 Absatz 2 sind geschlossene Einfriedungen aus Bretterwerk entlang öffentlicher Plätze unzulässig. Die Gemeinde kann jedoch gemäß Absatz 4 für Lärmschutzwände Ausnahmegenehmigungen erteilen. Ein schriftlicher Antrag auf eine Ausnahme liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung scheint es sinnvoll, auch aus Gründen des Immissionsschutzes, hier eine Ausnahme/Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung zu genehmigen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des geplanten Sichtschutzzaunes durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommt aus der Mitte des Gremiums der Vorschlag, den Zaun zu begrünen. Bürgermeister Matthias Bernhardt hält eine Begrünung im inneren Bereich für sinnvoll, die Sichtfläche zum gemeindlichen Parkplatz könnte evtl. auch einer Werbung für das Freizeitgebiet Hocheck dienen. Hauptsächlich ist jedoch die Lärmschutz-Wirkung des Zaunes, auch im Hinblick auf die Parkplatznutzung, wichtig. Es wird noch angemerkt, dass es von Vorteil wäre, die Art der Ausführung grundsätzlich auf Eingabeplänen darzustellen. Abschließend betont das Gremium, dass der Schallschutzzaun nur auf dem Grundstück des Bauwwerbers errichtet wird, dies soll nach Errichtung geprüft werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Ausnahme/Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich § 7 Abs. 2 und 4 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr