Bericht über die kommunale Verkehrsüberwachung; Evaluierung Änderungen und Erweiterungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf ist seit 24.07.2022 Mitglied im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland mit Sitz in Bad Tölz. Im Rahmen der Mitgliedschaft übernimmt der Zweckverband die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet einschließlich der Kontrollen der Parkplatzgebühren.
Der Leiter der Abteilung Verkehrssicherheit Außendienst, Herr Preßler, stellt den Verband und seine Arbeitsweise in aktueller Form vor und steht danach für Fragen zur Verfügung.
Mit dem Gemeinderat wurde in der Sitzung am 19.03.2024 vereinbart, dass an auffälligen Stellen, insbesondere auf der St 2089 auf Höhe des Kindergartens in Niederaudorf, Probemessungen über die gefahrenen Geschwindigkeiten durchgeführt werden. Diese Ergebnisse werden vorgestellt. Herr Preßler geht ebenfalls darauf ein.
Zudem liegt auch eine Anregung vom Gemeinderatsmitglied Alois Holzmaier vor, die danach verlesen wird.

Diskussionsverlauf

Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Preßler die aktuellsten und wichtigsten Daten des Zweckverbandes vor und berichtet auch über die für Oberaudorf relevanten Daten der Überwachungstätigkeit, insbesondere über die geleisteten Überwachungsstunden und die Anzahl der verfügten Verwarnungen.

Auf Nachfragen aus dem Gremium bestätigen Herr Preßler und die Leiterin dies Außendienstes, dass Beanstandungen nur aufgrund der Vorgaben der StVO im gesamten Verbandsgebiet einheitlich erfolgen. Dazu gehören auch die Beanstandungen von abgelaufenen Hauptuntersuchungen (TÜV). Abgefahrene Reifen werden durch die Verkehrsüberwachung nicht kontrolliert.

Einige Ratsmitglieder empfinden, dass eine flächendeckende Überwachung des gesamten Gemeindegebiets nicht der ursprünglichen Zielsetzung des Gemeinderats entspricht. Man wollte in erster Linie, dass die gebührenpflichtigen Parkplätze überwacht werden und weniger die Verstöße in anderen Bereichen.

In der Diskussion wird aber auch darauf hingewiesen, dass eine Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig ist. Das Parken auf Gehwegen, wodurch schwächere Menschen oft stark behindert werden sowie das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen an Engstellen, die den fließenden Verkehr, insbesondere die Rettungs- und Versorgungsdienste behindern, sollten weiterhin im gesamten Gemeindegebiet erfolgen. Schließlich sind alle Fahrzeughalter dafür verantwortlich, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Es wird auch erwähnt, dass die Feuerwehr der Verkehrsüberwachung problematische Stellen, an denen es häufig zu Durchfahrtsproblemen kommt, mitgeteilt hat.

Im weiteren Verlauf wird auch darüber diskutiert, ob die Vorgehensweise, dass auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen die freie Parkzeit von zwei Stunden per Semmeltaste am Parkautomat angefordert werden muss, nicht eine unnötige Belastung darstellt oder ob hier auf Parkscheibe umgestellt werden soll. Nach Auskunft des Zweckverbandes ist die Kontrolle der Freiparkscheine wesentlich einfacher durchzuführen. Mehrheitlich besteht im Gremium die Meinung, dass die Bevölkerung an die jetzige Situation gewöhnt ist und deshalb keine Umstellung des Systems erfolgen soll. Zudem müsste die Beschilderung wieder ergänzt werden, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

Der Bürgermeister schlägt dem Gremium vor, die Angelegenheit noch einmal zu überdenken. Änderungsmöglichkeiten gäbe es bei der Anforderung der Überwachungsstunden.

Als weiteres Thema werden noch die Ergebnisse der beauftragten verdeckten Geschwindigkeitsüberwachung an drei Stellen im Gemeindegebiet vorgestellt.
Hier wurde die Messungen in der Zeit vom 24.06 bis 01.07.2024 an Rosenheimer Straße in Niederaudorf, Höhe Kindergarten, an der Tiroler Straße, Höhe Brauerei und an der Rosenheimer Straße in Oberaudorf, Höhe Getränkemarkt, durchgeführt.

An allen drei Messstellen liegen die Überschreitungen im Normalbereich, wobei die Anzahl der Verstöße doch Anlass zu Bedenken geben können. Hier soll die weitere Entwicklung zuerst noch abgewartet werden, insbesondere in der Ortsdurchfahrt von Niederaudorf sind bereits bauliche Beruhigungsmaßnahmen geplant.

Zum Abschluss wurde noch die Anregung des Gemeinderatsmitglieds Alois Holzmaier besprochen. Aufgrund mehrerer Wünsche aus der Bürgerschaft sollte es am Parkplatz Luegsteinsee ermöglicht werden, dass der Parkplatz doch kurzzeitig gebührenfrei genutzt werden kann, damit vorwiegend Senioren einen Spaziergang um den See unternehmen können. Als Lösung soll hier die gebührenpflichtige Parkzeit erst um 10.00 Uhr beginnen. Die Verwaltung wird mit der Prüfung und Umsetzung beauftragt.

Datenstand vom 29.01.2025 08:19 Uhr