5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet "Am Mitterfeld"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägung und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Baugebiets „Am Mitterfeld“ gefasst. Grund der Flächennutzungsplanänderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Mitterfeld“. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll auf einer bisher grünlandwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Für die Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich, da im Planungsgebiet bisher überwiegend „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt sind. Im Rahmen dieser erforderlichen Änderung wurde auch das Entwicklungspotential bzw. der Flächenbedarf für die weiteren Nutzungen im Umgriff untersucht. Entsprechend soll die bisher als Hartplatz genutzte Fläche östlich der Schule zukünftig als potentielle Erweiterungsfläche nicht mehr als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport, sondern als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden. Die südlich der Schule liegende Tankstelle wird mit der dazwischenliegenden Freifläche in das Mischgebiet integriert. Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 
Das vorliegende Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Am Mitterfeld“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Am Mitterfeld“ geführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.08.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.07.2024, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, hat in der Zeit vom 22.08.2024 bis 24.09.2024 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.10.2024 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungs-plans in der neuen Planfassung vom 22.10.2024 hat in der Zeit vom 31.01.2025 bis 06.03.2025 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.10.2024 hat in der Zeit vom 31.01.2025 bis 06.03.2025 stattgefunden. Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 40 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:

Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 25 Stellen ging kein Rücklauf ein.
12 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 3 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.  
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
DB AG, DB Immobilien vom 25.02.2025
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o.g. Vorhaben.
Zum o.g. Flächennutzungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:
Der Hinweis in unserer Stellungnahme (Az.: TOEB-BY-24-189102) vom 23.09.2024 zu unserem BAHNPROJEKT BRENNER-NORDZULAUF wurde leider nicht übernommen.
Wir bitten Sie, um informative Berücksichtigung im Flächennutzungsplan; anbei einen Lageplan zur informativen Beachtung.
Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse und den Satzungsbeschluss zu gegebener Zeit zuzusenden und an weiteren Verfahren zu beteiligen.
Für Rückfragen zu diesem Schreiben, bitten wir Sie, unsere Allgemeine Mail-Adresse zu benutzen. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer unser Aktenzeichen an.
Abwägung
Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst nur den kleinen Bereich im Umgriff des Mitterfeldwegs. Die Darstellung der geplanten Tunneltrasse geht weit darüber hinaus, würde demnach also einen größeren Umgriff für die Flächennutzungsplanänderung erfordern. 
Da derzeit noch keine genehmigte Trasse vorliegt, erscheint demnach der Aufwand für eine große FNP-Änderung zu groß, zumal ggf. noch Änderungen entstehen könnten. Bei Vorliegen einer genehmigten Trasse kann eine Übernahme der Trasse in den FNP veranlasst werden. 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend
Ja
Nein
15
15
0

EBA vom 21.02.2025
Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Schreiben vom 23.09.2023, Gz. 65148-651pt/013-2024#695, eine Stellungnahme abgegeben.
Die in dieser Stellungnahme erteilten Hinweise bezüglich der Überplanung der Flurstücke 385 und 80 Gemarkung Niederaudorf werden zurückgenommen. Die Einschätzung beruhte auf einer Fehlinterpretation der Kennzeichnung der Begrenzungslinie. 
Im Übrigen halte ich an der Stellungnahme weiterhin fest. Im Übrigen weise ich nochmals auf das Großprojekt „Brenner-Nordzulauf, ABS/NBS 36 München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze D/A (-Kufstein)“ hin. Dabei handelt es sich um ein Projekt des Bedarfsplans für Bundesschienenwege (Anlage zu § 1 BSWAG). Ausweislich der Planunterlagen liegt der gegenständliche Planumgriff in unmittelbarer Nähe des Plangebietes der ausgewählten Untertunnelungsvariante.
Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden sein sollte, wird daher die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin über die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, 
Barthstraße 12, 80339 München (Kompetenzteam Baurecht: KTB.Muenchen@deutschebahn.com) als Trägerin öffentlicher Belange empfohlen. Denn das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen.


Abwägung
Die genannte Behörde wurden am Verfahren beteiligt. 
Auf die Stellungnahme bzw. ihre Abwägung wird verwiesen. 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend
Ja
Nein
15
15
0

Landratsamt Rosenheim – SG Untere Naturschutzbehörde vom 13.02.2025
Hinweise und sonstige fachliche Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit
Die Planung zeigt im Vergleich mit dem Bestand im Bereich der westlich der Straße gelegenen Grünfläche zur Ortsrandeingrünung eine neue Regelung/ Legendenzeichen. Der Bereich sollte weiterhin von Bebauung freigehalten werden, auch keine verfahrensfreien Nebengebäude sollten zugelassen werden. Weshalb der Bereich überhaupt mit überplant wird ist zudem nicht erklärlich, da dies eigentlich nichts mit der Aufstellung Bebauungsplan Nr. 52 zu tun, die hier doch ursächlich für die Flächennutzungsplanänderung ist.
Abwägung
Im Flächennutzungsplan war westlich der Rosenheimer Straße das Planzeichen „Ortsrand: keine bauliche Entwicklung“ dargestellt. Da sich die Rahmenbedingungen nunmehr geändert haben und in Folge des Bedarfs der Feuerwehr eine Überplanung des Areals östlich der Rosenheimer Straße erforderlich wird, ist das Planzeichen an dieser Stelle nicht mehr zielführend. Um dies zu entfernen, war eine entsprechende Ausweitung des Geltungsbereichs nach Westen erforderlich. Sonstige Änderungen in der Plandarstellung erfolgen westlich der Rosenheimer Straße nicht. 
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
15
15
0

Beschluss

Der Gemeinderat folgt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 25.03.2025, samt Anlagen, mit den bereits eingearbeiteten angeführten Ergänzungen/Änderungen (ohne Planänderung I. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat stellt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Mitterfeld“ fest. Die Verwaltung legt die Flächennutzungsplanänderung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung (gemäß § 6 Abs. 1 BauGB) vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2025 16:54 Uhr