Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Fl.Nr. 309/14; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die beiden Grundstücke Fl.Nr. 309/13 und Fl.Nr. 309/14 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan eine Tiefgaragenrampe festgesetzt. Hintergrund war bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, dass beide möglichen Mehrfamilienhäuser durch den damaligen Grundeigentümer gleichzeitig errichtet werden, mit einer Tiefgarage für beide Wohnhäuser. Demzufolge wäre eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt ausreichend gewesen. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück mit der Fl.Nr. 309/14 alleine veräußert. Da die TG-Rampe jedoch auf der Parzelle 309/13 festgesetzt ist, muss eine separate Tiefgaragenrampe auf der Fl.Nr. 309/14 erstellt werden. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 09.07.2019 befürwortete der Ausschuss die zwingend erforderliche Änderung und erteilte der Verwaltung den Auftrag abzuklären, ob dies auch ohne Bebauungsplanänderung möglich wäre, was natürlich zu begrüßen und zu favorisieren wäre. Nach Abklärung mit dem Landratsamt teilte uns die Abteilung Bauleitplanung mit, dass dies nur mit einer Bebauungsplanänderung möglich ist. Zwischenzeitlich liegt ein schriftlicher Antrag auf Bebauungsplanänderung vor. In der heutigen Sitzung soll, bei Zustimmung, der Beschluss über die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung gefasst werden. Bei Zustimmung werden die weiteren notwendigen Beschlüsse im zuständigen Bau- und Umweltausschuss gefasst. Bestandteil der Änderung ist die Festlegung einer Tiefgaragenrampe, die demzufolge geänderte GRZ sowie die Festsetzung von zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen. Die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt. Die Verwaltung stellt die geplanten Änderungen kurz vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur Änderung des Bebauungplanes Nr. 6  „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“(Neuaufstellung für eine Teilfläche) für das Grundstück Fl.Nr. 309/14. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.10.2019 17:40 Uhr