Vollzug des KAG und der GO; 1. Änderung der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 31.01.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die bestehende Kurbeitragssatzung vom 01.04.2019 soll geändert werden. Es ist eine inhaltliche Änderung einzuarbeiten. Diese betrifft die Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten. Sie sind von der Entrichtung des Kurbeitrags befreit. Der Entwurf zur 1. Änderung der Kurbeitragssatzung ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Nach Neufassung der Kurbeitragssatzung (01.04.2019), erheben zwei Betriebe Widerspruch gegen die Bescheide. Die anschließend stattfindende Prüfung durch das Landratsamt Rosenheim ergab die Empfehlung, die Satzung bezüglich der Regelung der Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, wie oben genannt zu ändern. Eine rückwirkende Änderung der Satzung ist lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim nicht möglich.

Nach erster Prüfung des Landratsamts Rosenheim sollte dem Widerspruch zweier Betriebe nicht stattgegeben werden. Entgegen dieser ersten Prüfung änderte das Landratsamt Rosenheim seine Rechtsauffassung hierzu und empfiehlt die Änderung der Satzung zum 01.01.2020 in Bezug auf die Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten.

Diskussionsverlauf

Im Zuge der anschließenden Diskussion wurden seitens des Gemeinderates folgende Anmerkungen gemacht:
  • Betriebe, welche keinen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben, dürfen nicht benachteiligt werden gegenüber denjenigen, die Widerspruch eingelegt haben.
  • Die Satzung ist rückwirkend zu ändern.
  • In anderen Städten oder Gemeinden zahlen auch Geschäftsreisende den Kurbeitrag.
  • Die Rechtsgrundlage, auf die sich das Landratsamt bezieht, sollte bekannt gegeben werden.
Letztendlich kommt man zu der Entscheidung, den Sachverhalt rechtssicher prüfen zu lassen.   

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine abschließende rechtssichere Prüfung durch den Bayerischen Gemeindetag zu veranlassen. Nach Erhalt dieses Prüfungsergebnisses soll eine erneute Behandlung im Gemeinderat erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2020 08:35 Uhr