Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 41 "Rosenheimer Straße/Bahnhofallee, Flur-Nr. 346/6", Gemarkung Oberaudorf" hier: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der BUS-Sitzung vom 15.09.2016 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses und Tiefgarage, Rosenheimer Str. 26, Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf behandelt und zurückgestellt, weil es für sinnvoll erachtet wurde, für das doch sehr umfangreiche Projekt einen Bebauungsplan aufzustellen (dies ist auch nach Ansicht des Landratsamtes erforderlich). Ob der Geltungsbereich nach Norden und Süden erweitert werden soll, muss durch die Verwaltung untersucht werden. Zur Sicherung der Planung soll nach dem Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan eine Veränderungssperre erlassen werden. Zwischenzeitlich liegt eine neue Planung auch bezüglich der Situierung der Stellplätze vor, welche in der BUS-Sitzung am 04.10.2016 im nicht-öffentlichen Teil vorgestellt wurde. Man diskutierte hier nochmals den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes und kam zu dem Entschluss, nur das Grundstück Fl.Nr. 346/6 (ohne Erweiterung nach Süden und Norden) zu berücksichtigen. Eine Veränderungssperre sei nach Ansicht des Ausschusses nicht erforderlich. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2016 soll der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes an der Rosenheimer Straße, für das Grundstück Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf gefasst werden.

Die Verwaltung präsentiert das geplante Bauvorhaben und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und erläutert, dass hier ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sinnvoll ist, da die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und eine Durchführungsverpflichtung für dieses Vorhaben für die Gemeinde vorteilhaft ist. Die Kostenübernahmeregelung für die Planungen sowie die Aufwendungen des Aufstellungsverfahrens sind separat zu regeln.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den Ersten Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Bauamtsleiter Herrn Rainer Ostermayer das Wort. Dieser erläutert das Vorhaben anhand dem Bebauungsplanentwurf, bzw. der eingereichten Ansichten, Schnitte und Grundrisspläne, bzw. berichtet über den Werdegang des Vorhabens. Dieses ist insbesondere auch an die Vorgaben der neuen gemeindlichen Stellplatzsatzung angepasst.

Herr Hans Wildgruber weist darauf hin, dass der letzte Stellplatz in der Doppelreihe als problematisch anzusehen ist (Zu-, Abfahrt). Detailfragen werden nach Angabe von Herrn Ostermayer noch geprüft. Gleichzeitig regt Herr Wildgruber an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Worte „nach den Vorgaben der obigen Beratung“ wegfallen.

Herr Hans Seebacher bittet um Auskunft darüber, ob das Vorhaben mit dem, für das gemeindliche Verkehrskonzept betrauten Planer Herrn Steinert abgestimmt wurde. Dies wird seitens Herrn Ostermayer bestätigt.

Herr Martin Gruber erkundigt sich, ob die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze ausreichend sei. Auch dies wird seitens des Herrn Ostermayer mit Hinweis auf die neue gemeindliche Stellplatzsatzung bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Rosenheimer Straße/Bahnhofallee, Fl.Nr.346/6“, Gemarkung Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2016 07:40 Uhr