Ortsrecht; Änderung der Feuerwehrgebührensatzung (FGS) zum 01.01.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren im Rahmen der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren.

Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage I zu dieser Satzung. Diese Pauschalsätze entsprechen einer Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages und werden für jede einzelne Fahrzeug- und Geräteart kalkuliert.

Da sich durch Neubeschaffungen Änderungen am Fahrzeug- und Gerätebestand beider gemeindlichen Feuerwehren ergeben haben, ist die Anlage I zur Feuerwehrgebührensatzung entsprechend anzupassen.

Diskussionsverlauf

Herr Hans Wildgruber erkundigt sich nach dem Grund der Gebührenerhöhungen. Diese hängen mit der Neubeschaffung, bzw. dem Indienst-Stellen der neuen Feuerwehrdienstfahrzeuge in 2016, bzw. 2017 zusammen.
Nach Worterteilung durch den 2. Bürgermeister Hans Holzmaier erläutert Geschäftsleiter König in Form einer Synopse die einzelnen Änderungen und die Gründe für die Änderungen. Herr Hannes Rechenauer berichtet über die Arten von Feuerwehreinsätzen (gebührenfreie, gebührenpflichtige Einsätze).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ersten Satzung zur Änderung der Anlage I zur Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Oberaudorf und Niederaudorf zum 01.01.2017 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2016 17:46 Uhr