Bauantrag zur Umnutzung der landwirtschaftlich genutzten Alm zur Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeit, Himmelmoosalm, Fl.Nr. 1277, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bestehende Himmelmoosalm soll von landwirtschaftlicher Nutzung einer ausschließlich internen Nutzung für den eigenen Betrieb zugeführt werden. Der ostseitige Raum im Obergeschoss wird bereits als Schlafraum benutzt, nur soll er jeweils um ca. eine Wandstärke verbreitert werden und durch den Einbau einer mittigen Trennwand in zwei Räume geteilt werden. Die Umbauarbeiten sind in der Planung rot dargestellt. Die sonstigen Räume im Erd- und Obergeschoss bleiben unverändert bestehen. Der Fluchtweg von den Räumen aus dem Oberschoss ist durch eine außenseitig angebrachte Treppe gewährleistet.
Angaben und Hinweise zur Erschließung:
Verkehr: Die Nutzer können die Alm per Fuß erreichen; die Verpflegung erfolgt durch ein betriebliches Fahrzeug wie bisher.
Strom: Der Strom wird durch eine bestehende Photovoltaikanlage erzeugt und in Batterien gespeichert. Eventuell wird die Stromversorgung noch ausgebaut bzw. geändert.
Wasser: Die Versorgung erfolgt über eine eigene Quelle oberhalb der Alm.
Abwasser: Das Abwasser wird durch eine bestehende 3-Kammergrube geklärt. Evtl. werden hier Auflagen durch das LRA Rosenheim über eine mögliche Änderung oder Erneuerung der Abwasseranlage gemacht. Aus Sicht der Verwaltung steht einer Umnutzung bzw. den beantragten geringfügigen baulichen Änderungen nichts entgegen.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer erkundigt sich, welche Personen diese Hütte tatsächlich nutzen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bittet um Auskunft über den genauen Wortlaut des Bauantrags, bzw. die einzelnen Bestandteile des Vorhabens (z. B. Nutzungsänderung, bauliche Änderungen). Er weist darauf hin, dass möglicherweise mit dem heutigen Bauantrag eine rechtwidrige Nutzung im Nachhinein sanktioniert werden könnte.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern spricht sich für das Vorhaben aus, sichert es doch langfristig den Bestand und Erhalt der betreffenden Hütte.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erinnert daran, dass die Hütte über keine eigene, gesicherte Zufahrt verfüge und seiner Meinung nach diese Erschließung nicht gesichert sei.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber sieht das Vorhaben im Außenbereich und nicht als privilegiertes Vorhaben. Seines Wissens nach bestehe die Firma (Antragstellerin) nicht mehr und möchte durch Umsetzung, bzw. Genehmigungsverfahrens keinen Präzedenzfall geschaffen sehen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Aufklärung, wobei es sich um sich um den Begriff „betriebsintern“ genau handelt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
Datenstand vom 23.04.2020 10:44 Uhr