Wasser, u. a. Wassergewinnung Mühlau - Schutzgebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

Die wasserrechtliche Genehmigung für den Brunnen Mühlau endet in 2027. Aufgrund der mit den Fachbehörden geführten Gespräche kann eine neue Genehmigung (ab 2027) aufgrund der derzeitigen Schutzgebietssituation ausgeschlossen werden. Grund hierfür sind ein Wohngebäude und eine Fischereianlage, welche sich im Grundwassereinzugsgebiet nordwestlich des Brunnens befinden. Deshalb wird von den Gemeindewerken seit längerer Zeit nach Alternativen in der Mühlau gesucht, wobei diese bereits in mehreren Werkausschusssitzungen behandelt wurden.
Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass die Kosten für eine Ablösung der Fischerei sowie des Wohnhauses, welche sich im Grundwassereinzugsgebiet des derzeitigen Brunnens befinden, höher anzusetzen sind, als die Kosten für eine Verlegung des Brunnens.
Eine Verlegung des Brunnens von Oberaudorf in die Nähe des Brunnens von Kiefersfelden hat den Vorteil, dass ein gemeinsames Schutzgebiet festgelegt werden kann, welches in Summe deutlich kleiner ist als zwei getrennte Schutzgebiete. Die Grundwassermächtigkeit ist nach den derzeitigen Kenntnissen für beide Versorger ausreichend.
Unabhängig von der Alternativenprüfung von Oberaudorf hat die Gemeinde Kiefersfelden beim Landratsamt Rosenheim eine Erhöhung der Entnahmemenge ihres Brunnens in der Mühlau beantragt, um neben den St. Josefsquellen eine 100-prozentige Reserve für die Versorgung von Kiefersfelden zu erhalten.
Am 22.06.2020 fand im Rathaus von Kiefersfelden ein gemeinsames Gespräch statt, bei welchem unter anderem auch die Bürgermeister beider Gemeinden sowie Frau Sperling vom Ingenieurbüro für Grundwasser und Umweltfragen (IGwU) teilnahmen. Das Gespräch diente einer ersten Erörterung, ob auch ein gemeinsamer Brunnen von Kiefersfelden und Oberaudorf die Anforderungen der beiden Wasserversorger erfüllen könnte. Beide Versorger benötigen in Summe rund 1,0 Mio. m³/Jahr Wasser von der Mühlau. Bei einem früheren Pumpversuch am Brunnen Kiefersfelden waren die Grundwasserverhältnisse bei einem Förderstrom von 80 l/s (entsprechend 6.912 m³/Tag) noch stabil. Damit wurde belegt, dass ein ausreichendes Wasserdargebot für die Versorgung beider Gemeinden vorhanden ist.
Nach Mitteilung der IGwU wurden in den vergangenen Jahren im Wassereinzugsgebiet der Mühlau 20 Grundwassermessstellen gebohrt und ausgewertet. Somit ist eine ausreichende Datenlage vorhanden, um die Größe und Lage eines neuen Schutzgebietes zu ermitteln.
Grundsätzlich wurde in der Besprechung von den Gemeinden Kiefersfelden und Oberaudorf ein gemeinsames Vorgehen für positiv erachtet. Ggf. können auch Fördermittel aus dem Programm für interkommunale Zusammenarbeit beantragt werden (max. 90.000 €).
Von der IGwU soll bis Sept. / Okt. 2020 die Machbarkeit geprüft und eine Kostenermittlung für einen Brunnen mit einer Jahresfördermenge von 1,0 Mio. m³ inkl. dem hierzu erforderlichen Wasserschutzgebiet durchgeführt werden. Ergänzend soll die Größe und Lage der Schutzzone 2 ermittelt werden. Die Ergebnisse sollen dann etwa Ende Oktober 2020 den Gemeinderäten in Kiefersfelden und Oberaudorf vorgestellt werden.
Die rechtlichen Aspekte einer möglichen Zusammenarbeit sind noch zu prüfen.

Diskussionsverlauf

WL Paul erläuterte den Sachverhalt anhand eines Übersichtsplanes von der Mühlau.
BGM Bernhardt weist darauf hin, dass die Gemeinde Oberaudorf in der Mühlau Grundstücke besitzt, welche bei der Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes für den Ausgleich mit Landwirten eingesetzt werden können. Ein gemeinsamer Brunnen mit Kiefersfelden komme nur in Frage, wenn er beiden Gemeinden gleichberechtigt gehöre. Dies könne z. B. über eine Zweckvereinbarung geregelt werden. Die Unterhaltskosten für einen gemeinsamen Brunnen sollten von beiden Gemeinden zu gleichen Teilen getragen werden. Darüber hinaus solle ein Notverbund zwischen beiden Wasserversorgungsnetzen soweit ausgebaut werden, dass die Versorgung von Oberaudorf auch vollständig über Kiefersfelden und auch umgekehrt erfolgen kann (unter Einbeziehung der St. Josefsquellen und der Haslachquellen).
Hr. Schmid wies darauf hin, dass vom Brunnen Mühlau seit seinem Bestehen immer hervorragendes Trinkwasser gewonnen werden konnte und hierbei zu keinem Zeitpunkt Probleme auftraten. Bei Schutzgebietsuntersuchungen werde eine 50-Tage-Linie für die Bemessung der Zone II ermittelt. Sie entspricht der Entfernung von der Fassungszone (Brunnen) auf welcher das Grundwasser eine Fließdauer von ca. 50 Tagen benötigt. Man geht davon aus, dass in dieser Zeitspanne etwaige mikrobiologische Verunreinigungen im Grundwasserleiter abgebaut werden. In der Mühlau wurde bei einem Versuch jedoch festgestellt, dass das Grundwasser vom nahegelegenen nordwestlichen Bereich mit dem Wohngebäude und den Fischteichen bis zum Brunnen lediglich 4 Tage benötigte. Die größten Herausforderungen sieht Hr. Schmid bei der Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes in den Ausgleichsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern.
GR Hefter stellte die Frage, ob auch andere Quellen in Oberaudorf erschlossen werden könnten. Den Gemeindewerken sind hierzu keine natürlichen Quellen mit einem ausreichenden Wasserdargebot bekannt.

Datenstand vom 24.07.2020 11:37 Uhr