Zweite Änderung des Flächennutzungsplans, Baugebiet "Südlich der Carl-Hagen-Straße"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Südlich der Carl-Hagen-Straße“ mit der neuen Art der Nutzung „Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) mit Zweckbestimmung Gebiet für den Fremdenverkehr“ muss in einem Parallelverfahren die bisherige Nutzungsdarstellung im FNP von Besonderem Wohngebiet in „Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) mit Zweckbestimmung Gebiet für den Fremdenverkehr“ geändert werden. Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Dies ist die zweite Änderung des 2019 genehmigten Flächennutzungsplans.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gebiets südlich der Carl-Hagen-Straße, Fl.Nr. 232/1, 231/2 (TF), 232, 231, 229 (TF), 229/63 (TF), 231/6 (TF), 234 (TF),9, Gemarkung Oberaudorf. Die Art der Nutzung WB (besonderes Wohngebiet) wird in „Sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) mit Zweckbestimmung Gebiet für den Fremdenverkehr“ geändert; gemäß beiliegendem Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs.
Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.11.2020 15:55 Uhr