Ehrenzeichen der Gemeinde, Rahmen für Auszeichungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö informativ 14

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf hat eine Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen, nach der hauptsächlich die Kriterien für das Ehrenbürgerrecht und die Bürgermedaille geregelt sind. Für das Ehrenzeichen gelten etwas weniger strenge Regeln, dennoch ist für die Verleihung auch ein Beschluss durch den Gemeinderat erforderlich.
Da es in unserer Gemeinde zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gibt, die durch ihr Engagement besondere Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, möchte der Bürgermeister auch noch eine vereinfachte Form der Anerkennung für einen größeren Personenkreis entwickeln, die nicht an die strengen Kriterien der Satzung gebunden ist und auch ohne jeweilige Beratung im Gemeinderat verliehen werden kann (§ 3 Abs. 4 Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen).
Um hier nicht den Anschein von persönlicher Befangenheit zu erwecken, wird gebeten, für die Verleihung einer Anerkennung entsprechende Kriterien vorzuschlagen.

Diskussionsverlauf

Dem Diskussionsverlauf kann entnommen werden, dass die Mehrheit des Gremiums keine Kriterien festsetzen möchte, die sich aus den Jahren einer entsprechenden Tätigkeit oder aus einer bestimmten Stellung in einer Institution ergeben. Vielmehr wird angeregt, von der Verleihung des Ehrenzeichenes verstärkt Gebrauch zu machen und die Vereine und Institutionen auf die Vorschlagsberechtigung für diese Auszeichnung gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen hinzuweisen. Die Würdigung der Leistung von vorgeschlagenen Personen soll aber weiterhin durch den Gemeinderat erfolgen.
Auf Anregung des Sachbearbeiters wird aber im Gemeinderat auch Befürwortung signalisiert, dass der Erste Bürgermeister zusätzlich weitere Anerkennung in geeigneter Form an engagierte Bürgerinnen und Bürger vergeben soll (§ 3 Abs. 4 Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen).

Datenstand vom 11.11.2020 15:55 Uhr