Vollzug der GO; Neuerlass der BGS/EWS (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf) zum 01.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.11.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Oberaudorf befasste sich insbesondere in den Gemeinderats-sitzungen am 02.03.2017, 30.05.2017 und 26.09.2017 mit der Thematik „Neubau Kläranlage Oberaudorf“.
Auf Basis von Grundsatzbeschlüssen in der Gemeinderatssitzung am 30.05.2017 entwarf Frau Rechtsanwältin Radlbeck in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Landratsamt Rosenheim und den, in der Gemeinde Oberaudorf zuständigen Sachbearbeitern einen Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS). Grundlage hierfür waren auch die aktuelle amtliche Mustersatzung, sowie die bisherigen Regelungen in der Gemeinde Oberaudorf. Der Entwurf dieser BGS/EWS ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Die künftige BGS/EWS soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Bei den Änderungen zur Vorgängersatzung (BGS-EWS/FES) handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse, der Änderung der Gebührensätze, sowie die notwendigen Anpassungen aufgrund des Aufhebens der Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES).
An die Gemeinderatsmitglieder wurde eine Synopse (BGS-EWS/FES alt – BGS/EWS Entwurf), in der die Unterschiede zwischen bisheriger Satzung und vorgeschlagener künftiger Satzung aufgezeigt sind. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte die BGS-EWS/FES von 2011, bzw. 2012 komplett aufgehoben und die BGS/EWS gemäß vorgelegtem Entwurf neu beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

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Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS) in der vorgestellten Form als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.

Datenstand vom 24.11.2017 13:01 Uhr