Kindergartenwesen; Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung zum 01.09.2018 für die Kindertagesstätte "Schatztruhe" der Gemeinde Oberaudorf (4. Änderungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung am 08.02.2018 durch den Finanzausschuss vorberaten. Dabei wurde insbesondere beschlossen, dem Gemeinderat Oberaudorf die Anpassung der Gebührensätze (Orientierungswerte 4-5 Stunden Kindergarten = 115,00 €, Krippe = 225,00 € p. M.) zu empfehlen.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf (Kindertagesstätten-gebührensatzung) vom 20.06.2013, wird in § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 4 sowie § 6 wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 Nr 1und 2 erhält folgende Fassung:
  1. Die Gebühren werden nach der vereinbarten durchschnittlichen täglichen Buchungszeit erhoben und betragen pro Monat:

1. für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit
Gebühren ab 01.09.2016
Gebühren ab 01.09.2018

mehr als 3 bis 4 Stunden
99,00
104,00
mehr als 4 bis 5 Stunden
110,00
115,00
mehr als 5 bis 6 Stunden
121,00
127,00
mehr als 6 bis 7 Stunden
132,00
138,00
mehr als 7 bis 8 Stunden
143,00
150,00
mehr als 8 bis 9 Stunden
154,00
161,00
mehr als 9 Stunden
165,00
173,00


2. für Kinder unter 3 Jahren
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit
Gebühren ab 01.09.2016
Gebühren ab 01.09.2018

mehr als 1 bis 2 Stunden
154,00
162,00
mehr als 2 bis 3 Stunden
176,00
184,00
mehr als 3 bis 4 Stunden
198,00
208,00
mehr als 4 bis 5 Stunden
220,00
230,00
mehr als 5 bis 6 Stunden
242,00
254,00
mehr als 6 bis 7 Stunden
264,00
276,00
mehr als 7 bis 8 Stunden
286,00
300,00
mehr als 8 bis 9 Stunden
308,00
322,00
mehr als 9 Stunden
330,00
346,00

§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
(4) „Für die Beschaffung von Spielmaterial zum laufenden Verbrauch wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 5,00 € 6,00 € erhoben.“
§ 6 erhält folgende Fassung:
„Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, wird die Gebühr nach § 5 Abs. 1 für das zweite Kind um 25 % monatlich ermäßigt. Für das dritte Kind wird nur der Pauschalbetrag nach § 5 Abs. 4 erhoben. jedes weitere Kind um 25 % monatlich ermäßigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Satzungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, diesen zum 01. September 2018 in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2018 11:43 Uhr