Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 14 “Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Gemeindewerke gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf die Werkleitung für den Jahresabschluss 2019 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr