Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2022.

Finanzplan und Investitionsplan 2023 bis 2025
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2022 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2023 bis 2025 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2021 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein erster Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2022). Die Unterlagen wurden am 10.03.2022 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 15.03.2022 zugestellt.




Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Im Anschluss eine Kurzübersicht des Finanzplans 2023 bis 2025:

2023 €
2024 €
2025 €
VWH
12.335.500 €
12.011.100 €
11.888.400 €
VMH
6.380.500 €
3.977.000 €
1.689.200 €
Gesamt
18.716.000 €
15.988.100 €
13.577.600 €
Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2023 bis 2025 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2023 bis 2025 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2023 - 2025
2110.9401
Anbau Grundschule Oberaudorf
2.800.000 €
1301.94
Neubau Feuerwehrhaus Ndf.
500.000 €
4646.9400
Neubau Kindergarten Oberaudorf
760.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
300.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße
1.600.000 €
6300.9503
Ausbau Wechselbergstraße
100.000 €
6300.9505
Erschließung Am Heimfeld
920.000 €
6700.9601
Straßenbeleuchtungsneuanlagen
10.000 €

Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2023 und 2024 bis zum Jahr 2025 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2025:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2021
2022
2023
2024
2025
Stand 01.01.
1.850.073 €
8.408.838 €
4.346.738 €
5.969.438 €
7.178.438 €
Zuführung
6.558.765 €
0 €
1.622.700 €
1.209.000 €
732.200 €
Entnahme
0 €
4.062.100 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
8.408.838 €
4.346.738 €
5.969.438 €
7.178.438 €
7.910.638 
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2021
2022
2023
2024
2025
Stand 01.01.
178.119 €
107.212 €
97.912 €
140.812 €
183.712 €
Zuführung
0 €
0 €
42.900 €
42.900 €
42.900 €
Entnahme
70.907 €
9.300 €
0
0 €
0 €
Stand 31.12.
107.212 €
97.912 €
140.812 €
183.712 €
226.612 €








Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2022. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
       2022
Betrag €
2.720.897
2.183.421
1.971.649
2.759.877
3.348.105
8.186.333
7.394.672

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden. Es stehen große unaufschiebbare Ausgaben vor der Tür, die aus dem laufenden Haushalt nicht abgefangen werden können. Dies sind die Sanierung der Bad-Trißl-Straße, der dreizügige Ausbau der Schule Oberaudorf und die Bereitstellung von Räumen für die ab 2025 geforderte Ganztagesbetreuung, die Sanierung und Umgestaltung des alten Feuerwehrhauses am Kurpark, der Neubau eines Feuerwehrhauses in Niederaudorf und die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf. Der weiterhin mögliche Erwerb mit anschließender Sanierung des Klosters Reisach könnte gegebenenfalls ebenso Kosten erzeugen.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2023 bis 2025 unter Berücksichtigung der zum Entwurf angemerkten Änderungen für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 05.04.2022 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 08:53 Uhr