4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben"; Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Voraussichtlich im September dieses Jahres muss, zur Erweiterung der Klassenräume der Grundschule Oberaudorf, ein mobiles Betreuungsgebäude zunächst für mindestens eine Klasse auf dem Schulgelände aufgestellt werden. Die Schule und der Umgriff befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“. Der Grundstücksteil, auf dem der Schulcontainer aufgestellt werden soll, ist im Bebauungsplan mit Wohnbebauung dargestellt.  Die Verwaltung schlägt - nach Prüfung aller Möglichkeiten - die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“ vor. Ziel ist, mittels Herausnahme einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und Am Graben" hier vorab entsprechendes Baurecht nach § 34 BauGB zur Erweiterung der Grundschule Oberaudorf in Form eines mobilen Betreuungsgebäudes zu schaffen. 

Diskussionsverlauf

Die anwesende Architektin Frau Reiser stellt anhand eines Planentwurfs die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans vor. Von der Verwaltung wird die geplante Situierung des Schulcontainers aufgezeigt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26: „Zwischen Oberfeldweg und Am Graben“ für das Grundstück Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) und billigt den vorgestellten Planentwurf. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2022 08:35 Uhr