Finanzplan und Investitionsprogramm 2021 bis 2025 der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Es wird auf die ausführlichen Vorberatungen im Finanzausschuss am 15.03.2022 und am 05.04.2022 mit den dazugehörigen Protokollen und der hier vorgeschlagenen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat vom 05.04.2022 verwiesen, sowie auf den bereits erhaltenen Entwurf des Finanzplanes mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2025 mit allen dazugehörigen Unterlagen. Die Unterlagen wurden jedem GR-Mitglied im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 05.04.2022 zugestellt. An diesen Unterlagen haben sich bis zur heutigen GR-Sitzung am 26.04.2022 keine Änderungen ergeben. Wir verweisen hier ausdrücklich auf das Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 05.04.2022. Demnach werden zu diesem TOP keine Anlagen mehr zugestellt. 
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan ist im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Die wichtigsten Projekte bzw. Investitionen in den Jahren 2023 bis 2025 sind insbesondere der Umbau des Kindergartens in Niederaudorf, der geplante Weiterbau der Bad-Trißl-Straße, der Neubau eines Feuerwehrhauses in Niederaudorf, die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf und die Erweiterung der Grundschule Oberaudorf. Die einzelnen Maßnahmen können dem bereits zugesandten Finanzplan bzw. den Finanzausschuss-Protokollen entnommen werden. 
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH ist in den Jahren 2023 bis 2025 keine neue Kreditaufnahme geplant. Eine Zuführung in die allgemeine Rücklage ist für die Jahre 2023 (684.300 €), 2024 (191.900 €) und 2025 (453.900 €) im Finanzplan vorgesehen. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2025 erwirtschaftet. 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister verweist auf die Ergebnisse des Fachausschusses und trägt den Sachverhalt vor. Es werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan und das ihm zugrundeliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2022 08:35 Uhr