Bauantrag zum Neubau eines Treppenhauses an das Bestandsgebäude, Aufteilung in 5 Wohneinheiten sowie wärmedämmende Maßnahmen, Bahnhofstr. 1, Fl.Nr. 347, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 28.04.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zum vorliegenden Bauantrag hat in der Vergangenheit ein Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes Rosenheim sowie der Gemeinde Oberaudorf stattgefunden. Man einigte sich letztendlich im Nachgang des Termins darauf, dass vom Bauherrn eine geänderte Planung mit weniger Wohneinheiten und damit auch einer entsprechenden Reduzierung der Stellplätze vorgelegt werden soll. Der geänderte Eingabeplan, der der Gemeinde vom Landratsamt Rosenheim zur neuerlichen Behandlung im Gremium zugesandt wurde, sieht die Aufteilung des Wohnhauses in 5 Wohneinheiten sowie die energetische Sanierung vor, westseitig soll ein Treppenhaus mit den Außenabmessungen 2,67 m x 5,27 m entstehen. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Durch die Reduzierung der Wohneinheiten können die gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung acht erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden, ein rechnerischer und zeichnerischer Stellplatznachweis liegt vor. Aufgrund der hohen Fläche, die versiegelt wird, ist in Anlehnung an § 6 der Garagen- und Stellplatzsatzung ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Die Beurteilung zur Schaffung eines Kinderspielplatzes liegt im Prüfungsumfang des Landratsamt Rosenheim (Bauordnungsrecht, BayBO Art. 7 Abs. 3).

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister verweist auf die gleichartige Situation wie in TOP 8. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr