Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Martin-Greif-Str. 28 a, Fl.Nr. 290/12 und 290/2, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 290/2 (Zufahrt 290/12) soll entstehen:

  • Ein 2-geschossiges, in Hanglage errichtetes Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 13,88 m x 7,70 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,92 m – 6,22 m
  • 2 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden 
  • westlich soll eine Dachterrasse mit darunterliegendem Abstellraum für Geräte/Fahrräder entstehen, hierzu liegt ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor. 
  • Aufgrund der Hanglage des Grundstückes sind Abgrabungen bzw. Aufschüttungen über der in der Ortsgestaltungssatzung festgelegten 0,50 m notwendig, es liegt ein entsprechender Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor.

Es liegt ein genehmigter Vorbescheid mit Datum 02.12.2019 zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor, der der aktuellen Planung nicht entspricht. 
 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Flachdachs (Dachterrasse) wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Dem Antrag auf Abweichung von § 6 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich Aufschüttungen und Abgrabungen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2022 08:56 Uhr