Amtsniederlegung eines Gemeinderatsmandats
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 24 Mai 2022 erklärt Frau Nicole Herm, dass sie aus persönlichen Gründen das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied mit Wirkung zum 26.07.2022 niederlegen wird. (vgl. Anhang).
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen seit 2014 ist hierzu die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für die Niederlegung vorliegt, durch den Gemeinderat nicht mehr erforderlich, sodass lediglich die Feststellung der Amtsniederlegung zu leisten ist. Hierfür bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses (BayVGH vom 11.2.1976, BayVBl 1976, 341, und Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz).
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister und das Gremium bedanken sich Frau Herm für das ehrenamtliche Engagement im Gemeinderat Oberaudorf. Nach der Abstimmung überreicht der Bürgermeister einen Blumenstrauß.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied von Frau Nicole Herm fest und bedankt sich für ihren Einsatz um das gemeindliche Wohl.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2022 07:37 Uhr