Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses, Bad-Trißl-Str. 16, Fl.Nr. 301/2, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid sieht vor: 
  • auf dem westlichen Teil des Grundstückes Bad-Trißl-Str. 16 ein Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 10,50 m x 8 m
  • nordseitig angebaut eine Doppelgarage mit den Außenabmessung 6 m x 6 m
  • seitliche Wandhöhe 5,50 m 
  • die Zufahrt zum bestehenden Wohnhaus ist bereits vorhanden und erfolgt über die Bad-Trißl-Straße

Der Antrag auf Vorbescheid ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 43 „Am Heimfeld“. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird gefragt, ob evtl. ein Geh- und Fahrtrecht über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 300, Baugebiet „Am Heimfeld“ für die Grundstücke Bad-Trißl-Str. 16 und 14 besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, dies abzuklären. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 09:11 Uhr