Änderung der Gemeindegrenze zwischen Oberaudorf und Kiefersfelden im Bereich Gießenbach-Schmidalm


Daten angezeigt aus Sitzung:  5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bei Vermessungsarbeiten aufgrund eines privaten Rechtsgeschäfts wurde festgestellt, dass die Gemeindegrenze zwischen Oberaudorf und Kiefersfelden in Bereich des Gießenbachs, Nähe der Schmidalm, unregelmäßig und in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar verläuft. Insbesondere springt die Grenze zwischen dem südlich gelegenen Bachbett und davon nördlich gelegenen Wirtschaftsweg mehrfach hin und her, wodurch die Zuständigkeiten für die Gewässer- bzw. Wegeunterhaltung nicht klar geregelt werden können. 

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat nun vorgeschlagen, im Rahmen der Vermessungsarbeiten den Grenzverlauf zu bereinigen. Er würde dann an der Kante zum Bachbett verlaufen und dadurch auch in der Örtlichkeit deutlich erkennbar sein. 

Es handelt sich ausschließlich um Grundstücke in privatem Grundbesitz, die Interessen der Gemeinde werden nicht berührt, Nachteile sind nicht erkennbar. Die Änderungen würden 2851 m² zu Gunsten der Gesamtfläche der Gemeinde Kiefersfelden ergeben. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Grenzbereinigung.

Mit der Grenzänderung geht einher, dass das Ortsrecht der abgebenden Gebietskörperschaft in den betroffenen Grundstücken außer Kraft tritt und das Ortsrecht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft tritt. Für die Wirksamkeit der Grenzänderung und den Wechsel des geltenden Ortsrechts ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Sachbearbeiter beantwortet noch einige Verständnisfragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Oberaudorf und Kiefersfelden im Bereich des Gießenbaches, entsprechend der dafür vorgelegten Fortführungsnachweise und dem damit verbundenen Übergang des Ortsrechts zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr