Prüfung Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke - Bestellung Wirtschaftsprüfer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Artikel 107 der Gemeindeordnung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht eines Eigenbetriebs durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) zu prüfen. Die Abschlussprüfung muss vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband oder von einem Wirtschaftsprüfer oder von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden.
Die Abschlussprüfungen wurden seit 2016 (ab Jahresabschluss 2015) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG durchgeführt. Von Herrn Butz wurde uns jedoch mitgeteilt, dass er aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ab 2023 keine Jahresabschlussprüfungen mehr durchführen wird.
Daher haben die Gemeindewerke Oberaudorf für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 die Prüfung und Testierung des Teilabschlusses für die Elektrizitätsverteilung sowie die Prüfung und Testierung der EEG- und KWKG-Mengen und -Beträge bei 9 Prüfungsgesellschaften angefragt, wobei jedoch nur ein Angebot von der „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall abgegeben wurde.
Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 20.04.2023 erörtert. Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf die „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall zu bestellen.
In der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf ist in § 6 festgelegt, dass die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch den Gemeinderat erfolgt.
Diskussionsverlauf
Da eine Vorbehandlung im Werkausschuss erfolgt ist, werden keine Fragen gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt die „Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH“ aus Bad Reichenhall für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.05.2023 08:19 Uhr