Vergabe Fischereirecht südliche Wasserfläche auf Grundstück Fl.Nr. 658, Obere Innauen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Beendigung der Auskiesung im Grundstück Fl.Nr. 658, Gemarkung Oberaudorf, in den Oberen Innauen, nahe der Staustufe, wurden in diesem Jahr auch die notwendigen Renaturierungsarbeiten von der Fa. Strabag abgeschlossen. Das Pachtverhältnis ist somit beendet und die Gemeinde kann gemäß den in der Abbaugenehmigung abgegebenen Auflagen nun über das Grundstück verfügen.
Bei einer Ortseinsicht mit der Fachstelle für Fischerei des Bezirks Oberbayern wurde festgestellt, dass sich in den entstandenen Wasserflächen (Fläche A1 und A 2) inzwischen ein funktionierendes Biotop gebildet hat. Dabei wurde der Erhalt beider Wasserflächen als Fischgewässer ausdrücklich begrüßt und eine Verpachtung an einheimische Fischereivereine empfohlen.
In einem Pachtvertrag über die Ausübung des Fischereirechts soll auch die Gewässer- und Landschaftspflege des Areals an den betreffenden Fischereiverein übertragen werden. Nach der Entscheidung durch den Gemeinderat wird ein entsprechender Pachtvertag ausgearbeitet. Gemäß Art. 25 Bay. Fischereigesetz muss ein Pachtvertrag über Fischereirechte mindestens auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen werden.
Für ein langfristiges Pachtverhältnis haben sich wiederholt die beiden ortsansässigen Vereine Fischergemeinschaft Oberaudorf e.V. und Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V. beworben. Eine Aussage über Eignung und Qualifikation der Bewerber kann von Seiten der Verwaltung nicht getroffen werden. Zur Erleichterung der Entscheidungsfindung werden die grundsätzlichen Daten der beiden Vereine hier vorgestellt:
Die Fischergemeinschaft Oberaudorf e.V. hat 50 Mitglieder und bewirtschaftet ca. 6 ha Wasserfläche, darunter die im Eigentum der Gemeinde Oberaudorf stehenden Gewässer Schindelberger See und Gfaller Stausee mit Mühlbach, sowie den Einödsee in Fischbach. Außerdem wurde dem Verein als Ausgleich zur Nutzungseinschränkung durch die Trinkwassergewinnung in der Mühlau bereits ein abgeschlossenes Gewässer (Fläche A 3) nahe der jetzt zur Vergabe bestimmten Fläche überlassen. Mit der Vergrößerung der Bewirtschaftungsfläche sollen auch zusätzliche Mitglieder aufgenommen werden. Erster Vorstand ist Thomas Stössl aus Kiefersfelden.

Der Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e.V. hat 180 erwachsene und 35 jugendliche Mitglieder. Ca. 60 Mitglieder sind Bürger aus Oberaudorf. Es werden 17 ha Seefläche, 17 km Inn und 4 km Kieferbach bewirtschaftet. Die Gewässer liegen hauptsächlich im Gemeindebereich von Kiefersfelden und Oberaudorf. Der Verein legt besonderen Wert auf seine Jugendarbeit. Erster Vorstand ist Stefan Sporer aus Oberaudorf.
Zur Festlegung von klaren Zuständigkeiten sollte die Vergabe des Fischereirechts nur einen Verein erfolgen.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber verliest dieser die Beschlussvorlage der Verwaltung. Mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf wird den Vertretern der anwesenden Fischereivereine die Möglichkeit zur Vorstellung, Stellungnahme und Erläuterungen gegeben.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn stellt folgenden Antrag gem. § 26 Abs. 3 GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird nicht an Dritte vergeben. Das Grundstück, bzw. die darauf befindlichen Gewässer sollen für eine Dauer von 10 Jahren sich selbst überlassen bleiben. Nutzungseinschränkungen, bzw. -verbote sind mittels entsprechender Beschilderungen vor Ort zu kennzeichnen. Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, dass bei einem möglichen Vergabeverzicht keiner der zwei betreffenden Fischereivereine in seinem Fortbestand gefährdet sei.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber verweist auf die Komplexität der Angelegenheit und die Schwierigkeit bei der Festlegung auf einen künftigen Vertragspartner. Ebenso gibt er an, dass die Pflege des Gewässers „Schindlberger See – Sillei“ die letzten Jahre sowieso überwiegend durch den Gemeindebauhof Oberaudorf erfolgt sei. Ihm stelle sich die Frage, ob die beiden Vereine in der Lage sind, die anstehenden Pflegemaßnahmen auch übernehmen und durchführen zu können (z. B. technische Ausstattung). Bei einer entsprechenden Vergabe der Fläche erwartet er sich aber auch nachhaltige Unterstützung des betreffenden Vereins in anderen Fragen (z. B. Sicherung der Trinkwasserversorgung).
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller bittet das Gemeinderatsmitglied Herrn Henning Bruhn um Erläuterung seiner Beweggründe für das Stellen seines Antrags. Herr Henning Bruhn bittet um Verständnis dafür, keine weitergehenden Ausführungen machen zu wollen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Michael Astl bittet um Auskunft darüber, welche Konsequenzen ein Verzicht auf eine Vergabe für die Gemeinde Oberaudorf haben könnte. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber informiert darüber, dass bei einer Vergabe die Pflege- und Unterhaltsleistungen im Rahme des Fischereipachtvertrages auf den künftigen Vertragspartner übertragen werden könnten (z. B. Gewässer- und Baumpflege). Ansonsten blieben diese Aufgaben bei der Gemeinde Oberaudorf als Grundstückseigentümerin.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster erkundigt sich nach den Gründen für das Bestehen von zwei Fischereivereinen im Bereich der Gemeinden Oberaudorf und Kiefersfelden. Darüber hinaus bittet er um Auskunft über die Konsequenzen für die Gemeinde Oberaudorf (keine Vergabe, Vergabe).

Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier bittet um Angabe, wie viele Jugendliche in der Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. dzt. aufgeführt sind. Darüber hinaus stellt er den Vertretern der anwesenden Fischereivereinen die Frage, ob sie in der Lage seien, nachhaltig die anstehenden Aufgaben der Grundstücks- und Gewässerpflege zu übernehmen.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn rät, von einer möglichen, gemeinschaftlichen Bewirtschaftung einer Fläche, bzw. eines Gewässers durch mehrere Vereine oder Vertragspartner, abzusehen. Dies sei nicht praxisgerecht.

Anmerkungen:

Seitens der Vertreter der anwesenden Fischereivereine werden – mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf und nach jeweiliger Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber insbesondere folgende Angaben gemacht, bzw. Antworten abgegeben:

  1. Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V.

Nach kurzer Vorstellung informiert der 1. Vorstand Herr Thomas Stössl, dass sein Verein über wesentlich weniger Gewässerflächen, welche es zu pflegen gäbe, verfüge. Hierdurch sei die Mitgliederzahl (50 Mitglieder, davon 10 Jugendliche) beschränkt. Trotzdem sähe er sich, bzw. seinen Verein in der Lage, die Verpflichtungen aus einem etwaigen Fischereipachtvertrag zu erfüllen. Er informiert den Gemeinderat Oberaudorf auch darüber, dass voraussichtlich in 2 Jahren ein – bislang von seinem Verein gepflegtes Gewässer („Camping-See in Fischbach“) wegen Eigenbedarfserklärung des Eigentümers aus seinem Bestand fallen würde.

  1. Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V.

Nach kurzer Vorstellung informiert der 2. Vorstand Herr Hans Hanusch, dass die Gemeinde Oberaudorf bei einem Vergabeverzicht als Grundstückseigentümerin Verantwortliche für die Grundstücks- und Gewässerpflege, sowie für etwaige Verpflichtungen auf Grundlage des Natur- und Artenschutzes bleibe. Bei Ausarbeitung eines möglichen Fischereipachtvertrages wären die daraus erwachsenden Pflichten genau zu definieren. Sein Verein sei sowohl quantitativ als auch fachlich in der Lage, die Aufgaben aus einem Fischereipachtverhältnis zu erfüllen. Sein Verein mit dzt. 160 Mitgliedern habe nicht die Absicht, diesbezüglich weiter zu wachsen. Außerdem verweist er auf die umfangreiche Jugendarbeit seines Vereins.

  1. Sonstiges

Nach Ansicht beider Vereine sollten die örtlichen Gewässer in „lokaler Hand“ bleiben. Dzt. bestehen 2 Vereine, welche sich nach einer Spaltung des ursprünglichen Vereins in den 60-iger Jahren des letzten Jahrhunderts gegründet hätten. Über die Gründe hierfür können heute Verantwortliche keine Angaben machen.

Herr Dengl vom Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V. gibt zu bedenken, dass in seinem Verein 60 Mitglieder aus dem Gemeinde Ober audorf, hingegen in der Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. lediglich 5-15 Mitglieder aus der Gemeinde Oberaudorf kämen.

Im Verlaufe von Sachvortrag und Diskussion wurden u. a. Angaben gemacht, welche seitens der Verwaltung noch zu überprüfen seien:

Das nördliche Gewässer auf dem o. g. Grundstück würde angeblich – mit Vertrag – durch die Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. bewirtschaftet. Das südliche Gewässer auf dem o. g. Grundstück wurde angeblich von beiden Vereinen gemeinschaftlich – ohne vertragliche Grundlage – genutzt.

Abschließend bedankt sich der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber bei den Vereinsvertretern für ihre Angaben und beim Gemeinderat Oberaudorf dafür, dass den Vereinsvertretern ausnahmsweise die Möglichkeit zur Wortmeldung gegeben wurde.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf stimmt dieser über folgenden Antrag nach § 26 Abs. 3 GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf des Gemeinderatsmitglieds Herrn Henning Bruhn ab: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird nicht an Dritte vergeben. Das Grundstück, bzw. die darauf befindlichen Gewässer sollen für eine Dauer von 10 Jahren sich selbst überlassen bleiben. Nutzungseinschränkungen, bzw. -verbote sind mittels entsprechender Beschilderungen vor Ort zu kennzeichnen.

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Mit Zustimmung des Gemeinderates formuliert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber folgenden Beschlussvorlag, über den anschließend abgestimmt wird: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird an die Fischereigemeinschaft Oberaucdorf e. V. vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen, inkl. dem Abschluss eines Fischereipachtvertrages, zu veranlassen.

Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Mit Zustimmung des Gemeinderates formuliert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber folgenden Beschlussvorlag, über den anschließend abgestimmt wird: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird an den Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V. vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen, inkl. dem Abschluss eines Fischereipachtvertrages, zu veranlassen.

Datenstand vom 24.10.2018 16:18 Uhr