Stromlieferverträge KOS Energie GmbH - Gemeindewerke; Ausfallbürgschaft gegenüber dem Strom-Vorlieferanten EnBW


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Strombeschaffung der Gemeindewerke Oberaudorf
Die Gemeindewerke Oberaudorf beziehen den Strom für ihre rund 3.400 Vertriebskunden sowie den Strom für den Netzbetrieb (insbesondere Stromverluste) von der KOS Energie GmbH, bei welcher sie auch zu 5,56 % beteiligt sind.
Aufgrund des sehr starken Anstieges der Stromhandelspreise sind die Beschaffungskosten der Gemeindewerke für den benötigten Strom seit Sommer 2021 deutlich angestiegen, wie die folgenden Diagramme zeigen:

Insbesondere aufgrund der extremen Preisausschläge an den Energiehandelsmärkten im Jahr 2022 erhielt das Thema Sicherheit im Energiehandel wieder einen hohen Stellenwert. Ein höheres Maß an Sicherheiten wird hierbei auch von den Energie-Vorlieferanten der KOS eingefordert.

Bürgschaftserklärungen gegenüber den Vorlieferanten der KOS Energie GmbH
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 28.02.2023 mit der Übernahme von Ausfallbürgschaften gegenüber zwei Energie-Vorlieferanten der KOS Energie GmbH (AXPO und GVS) befasst und der Übernahme zugestimmt. Siehe hierzu auch die Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2023.
Jetzt wurden die Gemeindewerke von der KOS Energie GmbH um die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für einen weiteren Energie-Vorlieferanten, der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), gebeten. Der Wortlaut der Ausfallbürgschaft ist als Dokument beigefügt.

Ausfallrisiko der KOS Energie GmbH
Die KOS Energie GmbH (KOS) wurde im Februar 1999 gegründet. Sie ist eine Kooperationsgemeinschaft von 12 mittelständischen Stadt- und Gemeindewerken aus dem südbayerischen Raum. Zentrale Geschäftsfelder sind die bedarfsoptimierte Strom- und Gasbeschaffung, das Energiedatenmanagement sowie weitere energienahe Dienstleistungen.
Die KOS ist der Vertragspartner der Lieferanten. Die Gemeindewerke Oberaudorf verbürgen sich für die KOS für den Fall, dass die KOS als Vertragspartner und damit Zahlungsverpflichteter ausfällt.
Die KOS machte in 2022 einen Umsatz von 214 Mio. € (2021: 132 Mio. €). Das Jahresergebnis nach Steuern betrug 1,56 Mio. Euro (2021: 242 T€).
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2022 auf 28,4 Mio. €. Das Eigenkapital auf 4,8 Mio. €, d.h. die Eigenkapitalquote beträgt ca. 17 %.
Die Geschäftslage und die Geschäftsdaten sind somit positiv und lassen eine Inanspruchnahme der Stadt- und Gemeindewerke nicht erwarten.        
Durch die hohen Energiepreise und deren starken Schwankungen werden aber alle Teilnehmer am Energiemarkt vorsichtiger und versuchen sich gegen alle potentielle Risiken abzusichern.
Die von der KOS eingekauften Energiemengen dienen der Belieferung der Gesellschafter im Rahmen der Daseinsvorsorge sowie der Versorgung weiterer öffentlicher Energieversorgungsunternehmen. D.h. die von der KOS eingekauften Energiemengen werden an die Stadt- und Gemeindewerke geliefert und von diesen bezahlt.
Aus diesem Grund wäre ein Ausfall der KOS nur denkbar, wenn entweder ein Kunde (= Stadt- bzw. Gemeindewerk) der KOS ausfällt oder ein Lieferant der KOS seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommt und eine Wiederbeschaffung durch die KOS nicht oder nicht zu wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist. Diesen Fall erachten wir für insgesamt wenig wahrscheinlich. 

Dennoch verlangen die Lieferanten der KOS Sicherheiten auch für diesen wenig wahrscheinlichen Fall.

Notwendigkeit der Bürgschaften
Die unabdingbare Notwendigkeit der Stellung dieser Bürgschaften ergibt sich aus der Tatsache, dass sonst die KOS Energie GmbH und damit die Stadt- und Gemeindewerke nicht mehr als Vertragspartner akzeptiert werden.

Prüfung der Bürgschaften durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim
Nach Art. 72 Abs. 2 GO bedürfen Bürgschaften, die Eigenbetriebe übernehmen, zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.
Die vorliegende Bürgschaftserklärung gegenüber der EnBW wurde am 12.02.2024 der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim zur Prüfung übermittelt und die Genehmigung beantragt.

Diskussionsverlauf

Fragen aus dem Gremium, insbesondere über die Höhe und die Laufzeit der Ausfallbürgschaft, werden vom Bürgermeister beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der erfolgreichen rechtlichen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim, dass die Gemeindewerke Oberaudorf die vorliegende Ausfallbürgschaft für Forderungen aus dem Stromliefervertrag der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) gegenüber der KOS Energie GmbH übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr